BVA

IV-Verträge der Kassen haben Schlagseite

Integrationsverträge kommen kaum über die Sektorengrenze hinaus, die neuen Länder bleiben überwiegend Terra incognita.

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BONN. Wo integrierte Versorgung draufsteht, ist nur selten sektorenübergreifende Versorgung drin. Das geht aus einer Auswertung des Bundesversicherungsamts (BVA) hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Seit Anfang 2012 müssen die Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung (Paragraf 140a) und zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (Paragraf 73c SGB V) dem BVA oder den Landesaufsichtsbehörden vorlegen - 1800 Verträge sind es bis dato allein beim BVA.

Nur jeder zehnte Vertrag bezieht den stationären Sektor mit ein, Reha-Kliniken sind nur an fünf Prozent der Vereinbarungen beteiligt. Lediglich ein Vertrag bezieht einen Arzneimittelhersteller mit ein.

Die Selektivverträge betreffen vor allem Ballungszentren mit einer ohnehin in der Regel guten Versorgung, die neuen Bundesländern würden "vernachlässigt" bei Vertragsabschlüssen, heißt es.

28 Verträge förmlich beanstandet

Die Bonner Behörde habe bislang lediglich 28 Verträge förmlich beanstandet, in fünf Fällen klagen Kassen gegen die Beanstandungen.

Meist seien den Kassen "diskriminierende Teilnahmebedingungen" wie Mindestversicherungszeiten, Altersbeschränkungen oder finanzielle Beteiligung über die gesetzliche Zuzahlung hinaus.

In einem Fall stoppte die Aufsicht einen Vertrag, der bei einem Vergütungsvolumen von 24 Millionen Euro lediglich 9,6 Millionen Euro für die medizinische Versorgung vorsah. Den übrigen Teil wollte die Managementgesellschaft für sich einsacken. Diese Vertragsgestaltung hielt das BVA für unvereinbar mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Bei den Kassen schwankt der Anteil der Leistungsausgaben für die integrierte Versorgung stark, und zwar von 0,8 bis elf Prozent.

Im vergangenen Jahr nahmen die IV-Ausgaben der Kassen um rund vier Prozent zu. Für das BVA ist dies ein Beleg, dass die Anzeigepflicht neue Versorgungsformen nicht behindert. (fst)

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