IV-Verträge gibt's nur bei Patientennutzen

Wer mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Integrationsvertrag schließen will, sollte sich kurz fassen können und vor allem die Patienten im Blick haben.

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Nutzen für Patienten muss auf den ersten Blick erkennbar sein: Wilfried Jacobs.

Nutzen für Patienten muss auf den ersten Blick erkennbar sein: Wilfried Jacobs.

© Unkel / imago

HAMBURG (di). Kostenträger sind bei der integrierten Versorgung vorsichtig geworden. Voraussetzung für einen Vertrag ist der erkennbare Nutzen für den Patienten.

"Legt den Beweis vor, dass die Patienten davon profitieren", forderte Wilfried Jacobs in diesem Zusammenhang von ärztlichen Verbünden, die Interesse an einem Integrierten Versorgungsvertrag haben.

Der Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg machte auf dem siebten Hamburger Symposium für integrierte Gesundheitslösungen deutlich, dass seine Kasse jeden Versorgungsvertrag auf dieses Ausschlusskriterium hin prüft.

"Der Nutzen für den Patienten muss auf den ersten Blick erkennbar sein", sagte Jacobs in Hamburg.

Beispiel kürzere Wartezeiten

Ein solcher Nutzen könne in höherer Versorgungsqualität oder in einem verbesserten Ablauf der Behandlung liegen.

Reiner Glasmacher von der Barmer GEK nannte in diesem Zusammenhang unter anderem die Verkürzung von Wartezeiten und eine schnelle Terminvermittlung.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) hat fehlende Analysen über die Wirkung von Integrationsverträgen als Hürden ausgemacht.

Evaluation gefordert

"Wir müssen endlich messen, was da genau passiert", forderte der DGIV-Vorstandsvorsitzende Professor Stefan Spitzer in Hamburg.

Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, seien aus Sicht der Ärztenetze besonders große Krankenkassen willkommene Vertragspartner.

Eine weitere Anforderung der AOK: Die Verträge sollten aus ihrer Sicht übersichtlich und kurz sein.

Verträge mit der stationären Pflege

Jacobs berichtete von einem durch ihn abgelehnten Vertrag zur integrierten Versorgung, weil dieser einen Umfang von über 80 Seiten aufwies.

Großes Interesse hat Jacobs grundsätzlich an Verträgen zur Behandlung multimorbider Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen.

Dort ist die Versorgung nach seiner Beobachtung außerhalb der Sprechzeiten verbesserungswürdig: "Versuchen Sie mal, am Freitagnachmittag einen Urologen ins Pflegeheim zu bekommen."

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