Arzneimittelversorgung

Lieferengpässe auf breiter Front? Gesundheitsministerium winkt ab

Wie es um den Arzneimittelnachschub bestellt ist, hängt auch von der Tonlage ab. Nach zuletzt dramatischeren Anklängen aus den Apotheken demonstriert jetzt das BMG Gelassenheit.

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Wenn Kinderarzneimittel knapp werden, ist schnell Schluss mit lustig. Dazu sieht das BMG derzeit aber keinen Grund.

Wenn Kinderarzneimittel knapp werden, ist schnell Schluss mit lustig. Dazu sieht das BMG derzeit aber keinen Grund.

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Berlin. Erst kürzlich warnte der Apothekendachverband ABDA vor erneuten Arzneimittelausfällen – unter anderem könnten Antibiotikasäfte für Kinder knapp werden. „Auch in diesen Winter gehen wir sehr schlecht vorbereitet“, hieß es. Ganz anders jetzt jedoch eine Auskunft der Bundesregierung, wonach der Markt am Beginn der diesjährigen Erkältungssaison wenig Grund zu größeren Engpassbefürchtungen gibt.

Grundsätzlich stelle sich die Versorgungslage mit Arzneimitteln „stabil dar“ und zeige „insbesondere bei Kinderarzneimitteln einschließlich der Arzneimittel zur Fiebersenkung über die letzten Jahre hinweg eine positive Entwicklung“, so Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Speziell Antibiotikasäfte für Kinder betreffend, die in der Vergangenheit auf weiter Strecke fehlten, was Mitte 2023 zur Verabschiedung des Lieferengpassbekämpfungsgesetzes (ALBVVG) führte, sei „davon auszugehen, dass es lediglich bei wenigen Wirkstoffen weiterhin eine angespannte Liefersituation geben wird“, wie Sorge in Beantwortung einer einschlägigen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Andreas Bleck versichert.

Vier Antibiotika nachschubkritisch

Das sei wegen Produktionsumstellungen der Fall für Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim. Für diese Wirkstoffe gelte weiterhin der im April 2023 vom BMG erklärte Versorgungsmangel, der im Übrigen Mitte dieses Jahres aufgehoben wurde. Die ministerielle Bekanntgabe eines Versorgungsmangels erlaubt Herstellern und Handel, Produkte zu importieren und zu vertreiben, die – wie es in § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes wörtlich heißt – „nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert sind“.

Die ABDA hatte zuletzt berichtet, es seien „mehr als 500 Medikamente als schwer verfügbar gemeldet“. Die Angabe bezieht sich offensichtlich auf die „Lieferengpass-Datenbank“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand heute sind dort 538 Produkte in der Kategorie „offene Lieferengpassmeldungen“ gelistet – darunter allerdings kein einziges mit einem der oben genannten, nachschubkritischen Antibiotika.

Keine gesetzliche Meldepflicht

Pharmaunternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Produktausfälle bei der Bonner Oberbehörde anzuzeigen. 2016 hatte sich die Branche aber im Rahmen des sogenannten Pharmadialogs der Bundesregierung zu einer entsprechenden Selbstverpflichtung durchgerungen. Sie gilt nur für solche Wirkstoffe, die das BfArM als versorgungskritisch führt , sowie darüber hinaus für verschreibungspflichtige Produkte ab 25 Prozent Marktanteil in ihrem Wirkstoffsegment. Ebenfalls von der Selbstverpflichtung umfasst sind Engpassmeldungen zu verschreibungspflichtigen Mitteln mit Relevanz für Kliniken. (cw)

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