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Pflegekammer in Schleswig-Holstein

Im Landtag beginnen nun die Beratungen

Veröffentlicht:

KIEL. Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer wird jetzt dem schleswig-holsteinischen Landtag zugeleitet.

Zuvor hatte die Landesregierung im Norden im Anhörungsverfahren ein positives Votum von Berufs- und Fachverbänden der Pflegeberufe, aber auch von anderen Institutionen wie etwa der Ärztekammer erhalten.

Insgesamt hatten 44 Verbände, Gewerkschaften, Heilberufekammern und andere Institutionen den Entwurf erhalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind wie berichtet gegen die Errichtung einer Pflegekammer.

"Mit der Errichtung einer Kammer werden die Berufsangehörigen erstmals die Möglichkeit erhalten, in der Pflege koordiniert mitzubestimmen, mitzugestalten und ihr wertvolles Fachwissen gezielt einzubringen", sagte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD).

Die Koalition im Land aus SPD, Grünen und SSW gilt als Befürworter der Pflegekammer. In der Opposition ist die Errichtung einer Pflegekammer umstritten.

Dem Kieler Gesetzentwurf war eine Befragung der Berufsangehörigen vorausgegangen, die ein positives Votum für die Kammer erbracht hatte.

Nach Befassung des Parlaments und nach Inkrafttreten des Gesetzes muss das Ministerium einen Errichtungsausschuss ernennen, für dessen Besetzung Berufs- und Fachverbände und Gewerkschaften Vorschläge unterbreiten.

Dieser Ausschuss hat dann 30 Monate Zeit, um die erste Wahl zur Kammerversammlung vorzubereiten und durchzuführen. (di)

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