Städtetag warnt im Gesundheitsausschuss

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Betretungsverbote könnten juristisch heikel werden

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht deuten sich die nächsten Probleme an: Die Verhängung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten könnte juristisch äußerst heikel werden.

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Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen: Werden Gesundheitsämter überhaupt Betretungsverbote verhängen können?

Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen: Werden Gesundheitsämter überhaupt Betretungsverbote verhängen können?

© Michael Bihlmayer / CHROMORANGE / picture alliance

Berlin. In einer Anhörung des Gesundheitsausschuss zu Anträgen der Union und der AfD zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht machte am Mittwochnachmittag ein Vertreter des deutschen Städtetags darauf aufmerksam, welche Brisanz die Tatsache mit sich bringt, dass die Verpflichtung zur Impfung nur bis zum Ende des Jahres gilt. Wegen der schleppenden Umsetzung in den Bundesländern sei damit zu rechnen, dass Betretungsverbote von den Gesundheitsämtern erst ab August oder September verhängt werden. Ob diese aber verhältnismäßig seien, wenn Anfang 2023 die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder wegfalle, darüber gebe es ernsthafte juristische Bedenken, warnte Stefan Hahn vom Städtetag.

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Zudem sei es dringend notwendig, Verfahrensfragen und Ermessenleitlinien in den Bundesländern zu harmonisieren, damit es nicht zu Rechtsunsicherheiten komme. Dies fordert auch die Bundestagsfraktion der Union und fand in der Anhörung die Zustimmung verschiedener Verbände, vor allem aus dem Pflegebereich. Der Caritasverband schlug dazu vor, dass die Gesundheitsministerkonferenz einheitliche Vorgehensweisen beschließen könnte.

Keine Hinweise auf massenweise Flucht aus Beruf

Betont wurde in der Anhörung auf Nachfragen von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang nicht zu der befürchteten massenweise Abwanderung von Pflegekräften geführt habe. In der Pflege gebe es ohnehin schon seit Jahren einen eklatanten Mangel an Mitarbeitern. Jede Pflegekraft, die jetzt aber freigestellt werde oder den Beruf wechsle, spitze die Lage noch weiter zu, sagte Pascal Tschörtner vom Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste.

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Die AfD fordert, weil sonst regional der Zusammenbruch der Pflege drohen könnte, eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss unterstützten nur von der AfD geladene Sachverständige offen diese Forderung. Die über Video zugeschalteteten Vertreter von Pflegeeinrichtungen und -verbänden stellten die Sinnhaftigkeit der Corona-Impfung zum Schutz vulnerabler Gruppen nicht generell in Frage.

Sie bedauerten es aber überwiegend, dass dem Bundestag nicht gelungen war, eine allgemeine Impfpflicht als ergänzende Maßnahme zu beschließen. „Die Mitarbeiter stecken sich draußen an, nicht in den Heimen“, sagte etwa Ulrike Döring vom Deutschen Pflegerat. Eine allgemeine Impfpflicht sei deshalb ein „wichtiger Weg, auf den wir uns begeben sollten“. (juk)

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