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Saarland

In der Not muss Arzt aus Nachbarbezirk ran

Veröffentlicht:

Neuregelung im Saarland: Sind Ärzte im Notdienst nicht erreichbar, müssen künftig die Kollegen aus dem Nachbarbezirk einspringen. Das hat die KV klargestellt.

Von Andreas Kindel

SAARBRÜCKEN. Ist der diensthabende Arzt im Bereitschaftsdienst nicht erreichbar, so kann im Saarland die Rettungsleitstelle künftig auf den Kollegen aus dem Nachbarbezirk zurückgreifen.

Eine entsprechende Klarstellung der Notfalldienstordnung hat die KV-Vertreterversammlung in Saarbrücken am vergangenen Mittwoch beschlossen.

Der Hintergrund: Die KV Saarland arbeitet derzeit an einer tiefgreifenden Reform des nächtlichen Bereitschaftsdienstes an Wochentagen. Dabei sollen die derzeit landesweit 52 Notdienstringe zu 13 zusammengefasst werden.

Mit dem Start der Reform soll der neue Notruf "116 117" landesweit eingeführt sein. Dann geht der Anruf zunächst an die Rettungsleitstelle, die entscheidet, ob es sich um einen Fall für den ärztlichen Bereitschaftsdienst handelt.

Die KV hofft, dass den Vertragsärzten so viele unnötige Anrufe in der Nacht erspart bleiben. Dafür muss aber gewährleistet sein, dass die Leitstelle auch immer einen diensthabenden Arzt erreicht.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Einzelfälle gegeben, in denen niedergelassene Ärzte im Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder den Dienst gar nicht angetreten hatten.

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