Industrie fürchtet Hürde für Innovationen

Durch die frühe Nutzenbewertung könnten Innovationen im Festbetragssystem untergehen, fürchtet der vfa. Minister Rösler ist da anderer Meinung: Kann es sich um Innovationen handeln, wenn diese nicht nachweisbar sind?

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Mit dem AMNOG wurde die Möglichkeit für mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem verpasst - sagt der vfa.

Mit dem AMNOG wurde die Möglichkeit für mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem verpasst - sagt der vfa.

© ill

BERLIN (sun). Nach Ansicht des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa) wurde mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die Möglichkeit für mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem verpasst. "Wir hatten uns unter anderem dezentrale Verträge im Gesundheitssystem gewünscht", sagte vfa-Chef Dr. Wolfgang Plischke anlässlich der öffentlichen Mitgliederversammlung des Verbands in Berlin.

Leider sei das - ausgerechnet unter einer schwarz-gelben Koalition - nicht umgesetzt worden. Zwar gebe es wettbewerbliche Elemente, diese seien jedoch "relativ unbedeutend gegenüber dem Gesamtwerk des AMNOG". Plischke forderte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf, langfristig mehr Wettbewerb in den Gesundheitsmarkt zu bringen.

Besonders die zentralen Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband bereiten dem vfa nach wie vor Sorgen: "Sollten die Verhandlungen nicht fair geführt werden, werden wir uns an Sie wenden", sagte vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer an den anwesenden Gesundheitsminister adressiert.

Darüber hinaus fürchtet die Pharma-Industrie, dass die frühe Nutzenbewertung den Innovationsstandort Deutschland gefährden könnte. Der Grund für die Sorge: Das Gros der Medikamente könnte durch das Bewertungsraster des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fallen und dann in der Festbetragsregelung landen.

Rösler verteidigte seine Pläne: Nur wenn gar kein Zusatznutzen vorhanden sei, gingen die Arzneimittel ins Festbetragssystem. Ansonsten gebe es die Möglichkeit der Preisverhandlung zwischen Pharma-Branche und GKV-Spitzenverband. "Außerdem muss die Frage gestellt werden, ob es sich wirklich um Innovationen handelt, wenn diese nicht nachweisbar sind", so Rösler.

Die Gefahr, dass "echte Innovationen" verloren gingen, sei unbegründet. Es sei jedoch Ziel der Koalition, Anreize für "echte Innovationen" zu schaffen. Die Rechtsverordnung zur frühen Nutzenbewertung schafft seiner Meinung nach Klarheit. Rösler nannte seine Arzneimittelreform "alternativlos".

Mit dem AMNOG habe die Koalition drei Ziele umgesetzt. Patienten hätten Zugang zu Innovationen und seien zugleich geschützt vor Scheininnovationen. Zugleich gebe es eine bessere Kostenkontrolle.

Der vfa widersprach dem: Eine kostengesteuerte Regulierung könne nicht gut für Innovationen sein, so Plischke. Er warnte davor, den Begriff "Scheininnovation" stereotyp zu benutzen. Auch Schrittinnovationen seien Innovationen und dienten den Patienten. Bei diesen Arzneimitteln aber bestehe die Gefahr, dass sie durch die frühe Nutzenbewertung im System verloren gingen.

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