Gesundheitssystem

„Innovationsfonds ist nur die halbe Miete“

Die Übertragung erfolgreich getesteter Versorgungsformen in die Fläche braucht nach Expertenmeinung Strategie und Finanzierung.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Modernisierung des Gesundheitssystems darf bei der Finanzierung von Erfolg versprechenden Projekten durch den Innovationsfonds nicht stehen bleiben. „Der Innovationsfonds ist nur die halbe Miete“, sagte der Versorgungsforscher Professor Holger Pfaff von der Universität Köln beim Medica Econ Forum der Techniker Krankenkasse in Düsseldorf.

„Damit das daraus gewonnene Wissen und die getätigten Investitionen nicht im Sand verlaufen, bedarf es einer langfristigen Implementierungsstrategie“, erläuterte Pfaff, der Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist.

Die Übertragung erfolgreich getesteter Versorgungsformen in die Fläche muss nach seiner Einschätzung finanziert werden. Pfaffs Vorschlag: „Über einen Transferfonds würde man die Implementierung und die Umsetzung verbessern.“ Auf jeden Fall sollte man diesen Prozess nicht dem Markt überlassen, findet er.

Auch Dr. Christian Flügel-Bleienheuft, Vorstandsvorsitzender des Gesundheitsnetzes Köln Süd (GKS), hält ein Konzept für die Zeit nach der Finanzierung der Projekte durch den Innovationsfonds für notwendig. „Wenn das nicht zeitnah erfolgt, gehen das ganze Potenzial und die Zeit, die da hinein gesteckt wurden, verloren“, warnte er. Das GKS ist an einem Innovationsfonds-Projekt zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen beteiligt.

Flügel-Bleienheuft verwies auf die Evaluation der Projekte. „Wenn die Patienten zeigen, dass es für sie ein gutes Projekt ist, dann ist das eine Verpflichtung, es auch umzusetzen.“

Auch Michael Weller, Leiter Politik beim GKV-Spitzenverband, sieht Handlungsbedarf. „Wir müssen uns sputen und ein Konzept verabschieden, wie wir Projekte, die in die Endphase kommen, in die Regelversorgung bringen“, sagte er. Bereits 2019 werde es bei drei, vier Projekten so weit sein, die meisten Projekte kämen in den Jahren 2020 und 2021 in die Schlussphase. „Wir dürfen nicht zu lange warten.“

Weller ist optimistisch, dass die Überführung in die Regelversorgung relativ schnell gelingen kann. Das müsse nicht über den Kollektivvertrag erfolgen. „Man kann auch über Selektivverträge weiter finanzieren.“ Er geht davon aus, dass nur in vergleichsweise wenig Fällen der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Regelversorgung entscheiden muss. „Bei manchen Projekten wird eine gesetzgeberische Entscheidung nötig sein“, prognostizierte er.

Versorgungsforscher Pfaff sieht es als einen wesentlichen Vorteil des Innovationsfonds, dass über ihn erstmals das Prinzip der systematischen Forschung und Entwicklung in das Gesundheitswesen einziehe. „Bisher gab es nur bei Produktinnovationen Forschung und Entwicklung, aber nicht bei Versorgungsstrukturen und -prozessen“, sagte er. Deutschland gebe drei Prozent des Bruttosozialprodukts für Forschung und Entwicklung aus. „Da darf das Gesundheitswesen nicht hinterherhinken“, betonte Pfaff.

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