Klinikkatalog

Investitionen sollen besser eingesetzt werden

Krankenhausgesellschaft, PKV und Kassen haben sich auf einen neuen Katalog geeinigt, mit dem Investitionsmittel zielgerichteter eingesetzt werden können.

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BERLIN. Von den Bundesländern bereitgestellte Investitionsmittel sollen künftig besser verteilt und gezielter den Leistungen zugeordnet werden können. Dabei soll ein Katalog helfen, der nun ein fallbezogenes und verweildauerbezogenes Relativgewicht enthält.

Auf diesen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen haben sich für das Jahr 2015 der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung geeinigt.

Der Katalog basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Er ist nicht verpflichtend. Das heißt: Den Ländern steht es frei, ob und wenn ja, wie intensiv sie dieses Instrument nutzen.

Die Höhe der Investitionspauschalen, die von den Ländern an die Krankenhäuser fließen, hängt von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mitteln ab.

Allerdings kommen viele Länder ihrer Verpflichtung, die Investitionskosten in ausreichender Höhe zu tragen, nicht nach. Eine Ausweitung des Katalogs auf den Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist geplant. (eb)

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