KOMMENTAR
Ja zur Organspende auf der E-Card?
Geht es nach dem Willen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, wird die Bereitschaft zur Organspende künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Oberflächlich bedacht ist das keine schlechte Idee. Denn dann wäre - im Fall eines Falles - alles klar. Und es könnte die Befragung der Angehörigen nach dem vermutlichen Willen des potenziellen Organspenders entfallen.
Doch die Sache hat zwei Haken - mindestens. Denn wenn eine solche Angabe freiwillig ist, sagt eine E-Card ohne ein Ja zur Organspende nichts aus. Vielleicht hat der Patient ja nur versäumt, sein Ja auf der Karte zu dokumentieren, oder hat nicht gewusst, dass das möglich ist.
Und was ist mit Menschen, die ihr Einverständnis auf der E-Card haben eintragen lassen, dann aber eines Tages ihre Meinung geändert haben? Und vergessen haben, den Eintrag löschen zu lassen? Wenn dann Angehörige wissen, dass der Patient kein Organspender mehr sein wollte, sich ein Krankenhaus aber nach der E-Card richtet, könnte es zu Misstrauen kommen. Genau das ist bei dem sensiblen Thema Organspende nicht gut. Genauer betrachtet ist der Vorschlag von Schmidt also noch nicht ausgereift.