Jobcenter sollen PKV-Prämien zum Teil übernehmen

BERLIN (jvb). Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten voraussichtlich ausstehende Beiträge bei ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen erlassen.

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Darüber verhandelt gegenwärtig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Im Gegenzug sollen Versicherungen einen Teil der Prämienzahlung künftig direkt vom Jobcenter erhalten, berichtete die "Financial Times Deutschland".

Das soll der Assekuranz einen zuverlässigen Zahlungseingang garantieren. Der PKV-Verband wollte sich auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" nicht zu laufenden Verhandlungen äußern.

Finanzierungslücke von je 180 Euro

Einige der bundesweit 8500 PKV-Versicherten, die Hartz-IV beziehen, könnten die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr vollständig aufbringen, je länger ihre Arbeitslosigkeit andauere, heißt es.

Denn vom Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit erhielten sie nur 131 Euro pro Monat. Im Ergebnis sei bei vielen ALG-II-Empfängern Monat für Monat eine Finanzierungslücke von je 180 Euro aufgelaufen. Ein Wechsel in die GKV ist seit Januar 2009 nicht mehr gestattet.

BaFin müsste zustimmen

Mit der vom BMG angestrebten Regelung ist nicht allen Betroffenen geholfen, kritisiert die grüne Bundestagsfraktion in einer parlamentarischen Anfrage.

Nicht berücksichtigt würden Versicherte, die sich bei Privatpersonen verschuldet haben. Entscheidet sich ein PKV-Unternehmen für den Schuldenerlass, muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zustimmen.

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