KBV-VV: Weg vom Numerus clausus für Medizin, und ASV nicht wie geplant!

Die Zugangsvoraussetzungen, um an einer Uni Medizin studieren zu können, sollen "schnellmöglich" geändert werden. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Freitag in Berlin beschlossen. Und: Die KBV-VV lehnt die unveränderte Einführung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung ab.

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BERLIN (sun). Die Zugangsvoraussetzungen, um an einer Uni Medizin studieren zu können, sollen "schnellmöglich" geändert werden. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Freitag in Berlin beschlossen.

Demnach soll sich der KBV-Vorstand bei der Bundesärztekammer, den Bundes- und Länderregierungen und den medizinischen Fakultäten dafür einsetzen, dass die Abiturnote künftig nicht mehr das wichtigste Beurteilungskriterium ist.

Spezialarzt - für alle Fachärzte offen

Der Spezialarzt soll kommen - aber nicht in der geplanten Form: Die KBV-VV lehnt die unveränderte Einführung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung ab.

Vor allem soll der Zugang allen Fachärzten offen stehen. Die Krankenhäuser müssen denselben Qualitätsstandard gewährleisten, das heißt nur Fachärzte mit erfolgreich absolvierter Facharztprüfung dürfen zugelassen werden. Die Leistungen der Spezialärzte sollen als Einzelleistungsvergütung ohne Mengensteuerung von den Kassen vergütet werden.

Einheitliche Vergütung für Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollen weiterhin eine bundeseinheitliche Vergütung erhalten. Für diese Berufsgruppen sei die mit dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachte Regionalisierung der ärztlichen Honorare nicht zielführend.

Demnach soll auch die zeitbezogene Kapazitätsgrenze erhalten bleiben, um so unterschiedliche Praxisstrukturen erhalten zu können.

Ambulantes Operieren: Gleiche Chancen für Praxis

Die Wettbewerbsbedingungen beim ambulanten Operieren sollen für Krankenhäuser und Niedergelassene angeglichen werden, sowie die Vergütung dieser Leistungen an die betriebswirtschaftliche Berechnungen angepasst werden.

Der KBV-Vorstand wurde per Beschluss aufgefordert "entsprechend auf die Politik einzuwirken". Die KBV-VV sieht erheblichen Nachholbedarf: Die Leistungen im Krankenhaus könnten unbudgetiert abgerechnet werden, während bei Niedergelassenen bei Begleitleistungen budgetiert seien.

Europaweite Nummer: 116 117

Der KBV-Vorstand soll "in geeigneter Weise" auf eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes hinwirken. Dadurch sollen die Kosten für die europaweite Bereitschaftsdienstnummer 116.117 reduziert werden, indem der Anrufer automatisch im Telefonnetz an die lokalen zuständige Bereitschaftsdienstnummer weitergeleitet wird.

Lesen Sie dazu auch: KBV-Chef Köhler fürchtet Blockade der spezialärztlichen Versorgung

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