KBV beschließt einen Mini-Ausgleich für KVen

BERLIN (HL). Regionale Ungleichgewichte, die die Honorarreform von 2009 verursacht hat, sollen mit einem Finanzausgleich im Volumen von insgesamt etwa 500 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2015 gemildert werden.

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Dauerbrenner Verteilungskampf: Mit dem Konvergenzmodell will die KBV regeln, welche Kassenärztliche Vereinigung wieviel an Zuwachs bekommt.

Dauerbrenner Verteilungskampf: Mit dem Konvergenzmodell will die KBV regeln, welche Kassenärztliche Vereinigung wieviel an Zuwachs bekommt.

© [M] kempf / steiner / fotolia.com, schlünz

Das hat die KBV-Vertreterversammlung am Dienstag mehrheitlich ohne Beteiligung der Vertreter aus den KVen Bayerns, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Die KBV kommt damit einem Auftrag des Gesetzgebers nach, eine Konzeption für eine Konvergenzphase zu erarbeiten. Das jetzt beschlossene Modell sieht vor, dass in den drei Jahren von 2013 bis 2015 jede KV jeweils 0,5 Prozentpunkte ihres Honorarzuwachses als Konvergenzbeitrag in einen Umverteilungstopf bei der KBV einzahlt.

Wenn der Honorarzuwachs im Folgejahr diesen Wert unterschreitet, soll der dann an die KBV abzuführende Konvergenzbeitrag entsprechend gemindert werden.

Insgesamt stehen pro Jahr - bei einer Gesamtvergütung der Vertragsärzte von gut 30 Milliarden Euro - etwas mehr als 150 Milllionen Euro als Umverteilungsmasse zur Verfügung. Nach dem jetzt gefassten Beschluss soll dies die "letztmalige Angleichung" an die morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen je Versicherten sein.

Mit Blick auf das geplante Versorgungsgesetz fordert die KBV-Vertreterversammlung, die Kompetenz für die Honorarverträge und die Honorarverteilung allein bei den Länder-KVen anzusiedeln. Zentral soll nur die Morbiditätsveränderung festgelegt werden.

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