Arznei-Informationssystem

KBV fürchtet bürokratischen Mehraufwand und höhere Regressgefahr

Mit den politischen Berichterstatter-Gesprächen zum TSVG hat am Dienstagabend die nächste Etappe im Gesetzgebungsprozess begonnen. Die KBV nimmt das zum Anlass, Änderungen beim geplanten Arzneimittelinformationssystem zu fordern.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fürchtet, dass das geplante Arzneimittelinformationssystem (AIS), das Ärzte mit Informationen zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel versorgen soll, Ärzten „bürokratischen Mehraufwand“ bringen und die Regressbedrohung für niedergelassene Ärzte steigern könnte. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der KBV hervor.

Die sei „ein fatales Signal auch in Richtung medizinischer Nachwuchs“, wird KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister in der Mitteilung zitiert. Zudem werde dadurch womöglich die Therapiefreiheit eingeschränkt.

Insbesondere „die in einem Änderungsantrag zum TSVG und im Entwurf der Rechtsverordnung enthaltene Regelung, die Jahrestherapiekosten für neue Arzneimittel und deren zweckmäßiger Vergleichstherapie in der Verordnungssoftware abzubilden“, wird von der KBV kritisiert. Sie führe die Ärzte in die Irre, da diese Kosten die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen nicht wiedergäben. Die Therapiekosten beruhten vielmehr auf Vereinbarungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und der Hersteller – „mit Mischpreisen, Preis-Volumen-Abmachungen und Pay-for-Performance-Ansätzen“. Dafür könnten die Ärzte nicht haftbar gemacht werden.

Hofmeister sieht auch „die Tendenz, die Softwaresysteme mit abzubildenden Informationen völlig zu überfrachten sowie die fehlende Finanzierungsregelung zur Übernahme der Mehrkosten für die Praxissoftware durch die Krankenkassen“ kritisch. Die KBV habe daher „erhebliche Zweifel, dass die Abbildung der Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung für die Ärzte in den Praxen einen Mehrwert“ bringen werde, so der KBV-Vorstand. (ger)

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