Prüfvereinbarung

KBV stärkt Gebot "Beratung vor Regress"

Veröffentlicht:

BERLIN. Die KBV hat nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband Erleichterungen für Vertragsärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung erreicht.

Die zum 1. Dezember verabschiedete Rahmenvereinbarung verschone neu zugelassene Vertragsärzte in den ersten beiden Jahren von Auffälligkeitsprüfungen. Sie müssen frühestens im dritten Jahr mit einer Beratung rechnen.

Ebenfalls erstmals ist eine Art Verjährungsregelung vereinbart worden: Vertragsärzte, die zuletzt vor mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Prüfung auffällig geworden sind, fallen wieder unter den Grundsatz "Beratung vor Regress".

KBV-Vorstand Regina Feldmann bezeichnete dies als "Paradigmenwechsel" in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Weiter festgelegt wurde, dass maximal fünf Prozent einer Fachgruppe von Auffälligkeitsprüfungen betroffen sein dürfen.

Hintergrund sind Neuregelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Darin ist Kassen und KBV aufgegeben, ein Verfahren festzulegen, das sicherstellt, dass "individuelle Beratungen bei statistischen Prüfungen der Ärzte der Festsetzung einer Nachforderung bei erstmaliger Auffälligkeit vorgehen".

KVen und Kassen haben die Aufgabe, auf regionaler Ebene Prüfvereinbarungen festzulegen. Dabei können anstatt von Richtgrößen auch andere Wirtschaftlichkeitsziele definiert werden. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EEG-Datenauswertung

Reisekrankheit: Die richtige Musik kann helfen

Tausch der TI-Komponenten

E-Arztausweise: Chaos beim Kartentausch? Die Frist für Praxen läuft!

Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind