Prüfvereinbarung

KBV stärkt Gebot "Beratung vor Regress"

Veröffentlicht:

BERLIN. Die KBV hat nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband Erleichterungen für Vertragsärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung erreicht.

Die zum 1. Dezember verabschiedete Rahmenvereinbarung verschone neu zugelassene Vertragsärzte in den ersten beiden Jahren von Auffälligkeitsprüfungen. Sie müssen frühestens im dritten Jahr mit einer Beratung rechnen.

Ebenfalls erstmals ist eine Art Verjährungsregelung vereinbart worden: Vertragsärzte, die zuletzt vor mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Prüfung auffällig geworden sind, fallen wieder unter den Grundsatz "Beratung vor Regress".

KBV-Vorstand Regina Feldmann bezeichnete dies als "Paradigmenwechsel" in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Weiter festgelegt wurde, dass maximal fünf Prozent einer Fachgruppe von Auffälligkeitsprüfungen betroffen sein dürfen.

Hintergrund sind Neuregelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Darin ist Kassen und KBV aufgegeben, ein Verfahren festzulegen, das sicherstellt, dass "individuelle Beratungen bei statistischen Prüfungen der Ärzte der Festsetzung einer Nachforderung bei erstmaliger Auffälligkeit vorgehen".

KVen und Kassen haben die Aufgabe, auf regionaler Ebene Prüfvereinbarungen festzulegen. Dabei können anstatt von Richtgrößen auch andere Wirtschaftlichkeitsziele definiert werden. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse