Prüfvereinbarung

KBV stärkt Gebot "Beratung vor Regress"

Veröffentlicht:

BERLIN. Die KBV hat nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband Erleichterungen für Vertragsärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung erreicht.

Die zum 1. Dezember verabschiedete Rahmenvereinbarung verschone neu zugelassene Vertragsärzte in den ersten beiden Jahren von Auffälligkeitsprüfungen. Sie müssen frühestens im dritten Jahr mit einer Beratung rechnen.

Ebenfalls erstmals ist eine Art Verjährungsregelung vereinbart worden: Vertragsärzte, die zuletzt vor mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Prüfung auffällig geworden sind, fallen wieder unter den Grundsatz "Beratung vor Regress".

KBV-Vorstand Regina Feldmann bezeichnete dies als "Paradigmenwechsel" in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Weiter festgelegt wurde, dass maximal fünf Prozent einer Fachgruppe von Auffälligkeitsprüfungen betroffen sein dürfen.

Hintergrund sind Neuregelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Darin ist Kassen und KBV aufgegeben, ein Verfahren festzulegen, das sicherstellt, dass "individuelle Beratungen bei statistischen Prüfungen der Ärzte der Festsetzung einer Nachforderung bei erstmaliger Auffälligkeit vorgehen".

KVen und Kassen haben die Aufgabe, auf regionaler Ebene Prüfvereinbarungen festzulegen. Dabei können anstatt von Richtgrößen auch andere Wirtschaftlichkeitsziele definiert werden. (fst)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus