KBV unterliegt im Streit mit dem Bundesausschuss

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BERLIN (fst). Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat Klagen der KBV gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss als unzulässig abgewiesen, teilt der GBA mit. Die KBV wollte Beschlüsse zur ambulanten Krankenhausbehandlung für Patienten mit Tuberkulose und Multipler Sklerose anfechten.

Doch die Richter widersprachen der Befugnis der KBV, gegen Entscheidungen des GBA zur ambulanten Klinikbehandlung zu klagen, ließen aber Revision zu.

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