KBV unterliegt im Streit mit dem Bundesausschuss

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat Klagen der KBV gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss als unzulässig abgewiesen, teilt der GBA mit. Die KBV wollte Beschlüsse zur ambulanten Krankenhausbehandlung für Patienten mit Tuberkulose und Multipler Sklerose anfechten.

Doch die Richter widersprachen der Befugnis der KBV, gegen Entscheidungen des GBA zur ambulanten Klinikbehandlung zu klagen, ließen aber Revision zu.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nachruf

Eckart Fiedler – ein Leben für die Selbstverwaltung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Missbrauch von Kooperationsform

LSG Potsdam: Praxisgemeinschaft darf nicht wie BAG geführt werden

Compliance

DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Nahaufnahme wie eine Frau ein Nasenspray anwendet.

© Syda Productions / stock.adobe.com

Paroxysmale supraventrikuläre Tachykardien

Herzrhythmusstörung: Dank Nasenspray seltener in die Notaufnahme