Regress

KV Baden-Württemberg sucht bei Heilmitteln nach Alternativen zur Richtgrößenprüfung

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STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg hat dringende Änderungen beim Heilmittelkatalog verlangt. Von den 6809 Praxen im Südwesten, die im Jahr 2015 Heilmittel verordnet haben, hätten 55 Prozent ihre Richtgröße um mehr als 25 Prozent überschritten, berichtete KV-Vorstandschef Dr. Norbert Metke bei der jüngsten Vertreterversammlung.

Durch "großzügiges Entgegenkommen der Krankenkassen" sei es gelungen, die Quote der betroffenen Praxen auf 6,3 Prozent zu drücken. Weder Kassen noch die KV seien die "bösen Buben", so Metke. "Der Gesetzgeber legt uns ein nicht mehr aushaltbares Prüfungsraster auf." Die Gründe für diese Entwicklung sieht der KV-Chef zum einen in einem "antiquierten, evidenzlosen und überbürokratisierten Heilmittelkatalog". Dieser müsse dringend reformiert werden. Zum einen machte Metke bei den Patienten eine "Flatrate-Mentalität" aus, da es keine signifikante Eigenbeteiligung gebe.

Nötig seien einerseits ein neuer Heilmittel-Katalog, andererseits eine stärker individualisierte Prüfung, bei der die spezifische Morbidität der Patienten durch Praxisbesonderheiten berücksichtigt wird. Ein ähnliches Vorgehen praktiziert die KVBW seit Anfang des Jahres mit einem Prüfsystem, das die Richtgrößenprüfung abgelöst hat. Mit Hilfe des "Praxisindividuellen Richtwerts" (PiRW) sollen Regresse vermieden werden. Die Morbidität der Praxis wird dabei nicht über ICD 10-Diagnosen abgebildet, sondern über den anatomisch-therapeutischen Code, mit dem jedes Medikament gekennzeichnet ist. (fst)

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