KV Bayerns wettert gegen Prüfvereinbarung

Viele Ärzte, die in Bayern von Arzneiregressen bedroht sind, versorgen besonders viele alte oder besonders schwer erkrankte Patienten. Die KV sieht diese Ärzte bestraft, obwohl sie nicht unwirtschaftlich verordnen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Von Arzneimittelregressen sind in Bayern vor allem Ärzte bedroht, die besonders viele ältere oder besonders schwer erkrankte Patienten betreuen. Das hat der Vorstand der KV Bayerns (KVB) festgestellt.

Durch die Anwendung der aktuellen Prüfkriterien gerieten Ärzte in Regressgefahr, obwohl sie nach medizinischer Notwendigkeit und keinesfalls unwirtschaftlich verordnen, teilte der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung bei der Vertreterversammlung mit.

Prüfvereinbarung soll gekündigt werden

Deshalb soll nun die Prüfvereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Jahresende gekündigt werden, um dann neue und bessere Prüfkriterien zu vereinbaren. Außerdem soll mit den Kassen über eine Aussetzung der laufenden Durchschnittsprüfungen verhandelt werden.

Grundlage der Entscheidung war eine Analyse der Entwicklung der Verordnungskosten in den vergangenen zwei Jahren.

Demnach haben sich die Verordnungszahlen vom 1. Quartal 2009 zum 1. Quartal 2011 um zwei Prozent verringert, während sich die Verordnungskosten im gleichen Zeitraum um 5,1 Prozent erhöhten, berichtete der Vorsitzende der KV Bayerns Dr. Wolfgang Krombholz.

Ausgabensteigerungen bei innovativen Arzneimitteln

Verantwortlich dafür seien insbesondere die Ausgabensteigerungen bei hochpreisigen und innovativen Arzneimitteln, die mehr als 250 Euro pro einzelner Verordnung kosten und die hauptsächlich bei sehr schweren oder bei seltenen Erkrankungen eingesetzt werden.

Deshalb führten auch die derzeitigen Prüfkriterien, die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfstelle Ärzte Bayern gelten, zu willkürlichen Ergebnissen.

So seien in rund vier Millionen Fällen Arzneimittel verordnet worden, die zwei Jahre zuvor noch gar nicht auf dem Markt waren, berichtete Krombholz. Mehr als 190 Millionen Euro oder 20 Prozent der gesamten Arzneimittelverordnungskosten entfielen auf diesen Bereich innovativer Arzneimittel.

Zusätzliche Ausgaben von 76 Millionen Euro

Hinzu komme, dass sich die Zahl der Patienten, bei denen die Jahres-therapiekosten mehr als 30 000 Euro betragen, von etwa 3500 im Jahr 2008 auf mehr als 5000 im Jahr 2010 erhöht habe. Allein dadurch ergaben sich zusätzliche Ausgaben von 76 Millionen Euro, erklärte Krombholz.

So stieg bei den Zytostatika-Zubereitungen die Zahl der Patienten von 1407 auf 2139, die Kosten erhöhten sich dadurch von 26 auf 55 Millionen Euro.

Dies zeige, dass bereits geringe Fallzahlsteigerungen in diesem Segment zu Kostensteigerungen in zweistelliger Millionenhöhe führen, erläuterte Krombholz.

Wenn von den Vertragsärzten nun verlangt werde, die Verordnungskosten zu senken, so müssten sie vor allem schwer kranken Patienten eine medizinische notwendige Therapie verweigern, erklärte Krombholz. "Dies jedoch widerspricht dem ärztlichen Ethos zutiefst", ließ der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung keinen Zweifel.

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