KV Hamburg für klare Grenzen der Spezialmedizin

Ungleichen Wettbewerb und eine Explosion der Kosten erwartet die KV Hamburg, wenn die neue spezialärztliche Versorgung nach Berliner Plänen organisiert wird.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

HAMBURG. Die ambulante spezialärztliche Versorgung braucht keine Privilegien, meint die KV-Vertreterversammlung in Hamburg. Sie fordert daher umfangreiche Änderungen in dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz.

In einer Resolution der Vertreterversammlung wird deutlich, dass sie ohne Änderungen am Referentenentwurf massive Benachteiligungen für die niedergelassenen Ärzte befürchtet. Hochqualifizierte Facharztleistungen, geben die Vertreter zu bedenken, sind in Hamburg sämtlich im ambulanten Bereich vorhanden und ersparen den Krankenkassen schon heute Kosten.

Die Hansestadt verfügt über eines der dichtesten Facharztnetze in Deutschland. Über die spezialärztliche Versorgungsebene werden die Kassen nach Befürchtung der KV-Vertreter in die Lage versetzt, Leistungen so günstig wie möglich einzukaufen - bei ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen, weil Praxen im Gegensatz zu Kliniken nicht subventioniert werden.

Gesetzlich festgeschriebener Überweisungsvorbehalt gefordert

Eine nähere Ausgestaltung der Regeln durch den GBA lehnt die KV unter Hinweis auf die Zusammensetzung des Gremiums ab. Stattdessen fordert man einen gesetzlich festgeschriebenen Überweisungsvorbehalt zur spezialärztlichen Versorgung durch unabhängige Haus- oder Fachärzte.

Ferner müssten für diesen Versorgungsbereich klare Grenzen gelten: Erkrankungen mit gesicherter Diagnose und einen eingegrenzten Leistungsbereich auf seltene Erkrankungen, die im derzeitigen System nicht ausreichend therapierbar sind.

"Ärzte brauchen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit"

"Die kritiklose Beinhaltung der gesamten Diagnostik des im Referentenentwurf genannten umfassenden Krankheitsspektrums würde zu einer Kostenexplosion führen", heißt es in der Resolution.

Zugleich verweisen die Vertreter auf den Koalitionsvertrag von CDU und FDP, in dem es unter anderem heißt: "Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit."

Um dies zu erreichen und die Versorgung auf hohem Niveau zu sichern, ist nach KV-Ansicht eine Gebührenordnung erforderlich, dass persönliche erbrachte ärztliche Leistung mit einem Punktwert von sechs Cent honoriert wird.

Lesen Sie dazu auch: Streit um Pläne für Spezialmedizin

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