KV Niedersachsen regt Begrenzung von Leistungen an

HANNOVER (cben). Die KV Niedersachsen hat in einem Schreiben an alle Fachgruppen angeregt, über die Begrenzung der ärztlichen Leistungen nachzudenken.

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"Wir haben ein fest begrenztes Budget, aber darunter werden unbegrenzt Leistungen erbracht. Auf Dauer kann das nicht so weiter gehen", begründet Mark Barjenbruch, Vorsitzender der KV Niedersachsen, die Briefaktion.

Ob immer neue Angebote und IGeL die Lösung des Honorarproblems seien, sei auch im Hinblick auf die Lebensqualität der Vertragsärzte offen. In dem Schreiben werden auch die Top 20-Leistungen der jeweiligen Arztgruppe dargestellt, hieß es.

"Wir streben mit den Berufsverbänden eine Diskussion zur Leistungsbegrenzung an", so Barjenbruch.

Begrenzung je nach Fachgruppe

Es gebe zum Beispiel nach wie vor sehr viele Ärzte, die einen Patienten in gar keinem Fall abweisen würden. "Wenn wir aus dem Honorarproblem herauskommen wollen, brauchen wir eine anderer Herangehensweise und auch eine andere Mentalität", sagt Barjenbruch.

Es müsse auf Dauer definiert werden, was der Arzt für das Regelleistungsvolumen erbringen muss. Die Begrenzungen könnten nach Fachgruppen ganz unterschiedlich sein. "Da kann jetzt jede Gruppe für sich entscheiden, ob und wie sie da über Begrenzungen nachdenken will", so Barjenbruch.

"Was muss zum Beispiel der Hautarzt für das RLV von 31 Euro pro Quartal tun? Kann ein Patient jetzt 90 Mal im Quartal in die Sprechstunde kommen?"

Enger gefasste Sprechstundenzeiten möglich

Bei Leistungsbegrenzungen könne es sich auch um enger gefasste Sprechstundenzeiten handeln, als auch um ein anderes Einbestellungssystem, so Dr. Jörg Berlin, Hausarzt und Vize-Vorsitzender der KVN. Ob auch eine Priorisierung die Konsequenz der Debatte in Niedersachsen sein könne, ließ die KVN-Spitze offen.

"Wir müssen auf jeden Fall eine vernünftige Diskussion darüber führen", so Barjenbruch. "Ob es am Schluss eine Priorisierung wird, wird man sehen." Schließlich habe Priorisierung nichts damit zu tun, dass Patienten abgewiesen oder nicht versorgt würden.

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