KV muss Sozialbeiträge des Vorstands bezahlen
BERLIN (ami). Die KV Berlin muss für ihre drei Vorstandsmitglieder Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Das entschied das Sozialgericht Berlin am Donnerstag. Damit werden für die KV rund 150 000 Euro Nachzahlung fällig.
Bislang haben die Vorstände ihre Rentenversicherung selbst gezahlt. Strittig war, ob sie als abhängig Beschäftigte mit regelmäßiger Vergütung, Urlaub und ohne unternehmerisches Risiko gelten. Das Gericht wies auch die KV-Begründung zurück, dass die Körperschaft einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar sei.



