Bayern

KV und Kammer wollen mitreden

KV Bayerns kritisiert, Gesetze von Bund und Land würden an den Betroffenen vorbei beschlossen

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MÜNCHEN. Die Gesetzesflut, mit der die Bundesregierung das Gesundheitswesen in dieser Legislaturperiode bedacht hat, lässt nach Ansicht der KV Bayerns (KVB) an einigen Stellen einen mangelnden Realitätsbezug zur Praxis erkennen.

So kann nach Angaben von Dr. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender der KVB, das Finanzierungsproblem der Notaufnahmen in den Krankenhäusern nicht dadurch gelöst werden, dass man Gelder aus dem Budget der niedergelassenen Ärzte nimmt und zu den Kliniken verschiebt.

"Wenn die Politik will, dass die Patienten ungesteuert und nach Belieben zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notaufnahmen der Kliniken aufsuchen können, dann müssen das die Krankenkassen extra bezahlen", forderte Krombholz vor der Presse in München.

Von den Änderungen im inzwischen verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz zu den Portalpraxen, die in letzter Minute eingefügt worden seien, sei die ärztliche Selbstverwaltung überrascht worden, weil die Politik es offenbar nicht mehr für nötig halte, mit den Betroffenen zu sprechen, kritisierte Krombholz.

Gleiches gelte für das geplante neue Bayerische Rettungsdienstgesetz, das ohne Wissen der KVB und der Ärztekammer in den Landtag eingebracht wurde.

Nach Ansicht von Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende KVB-Vorsitzende, ist das neue Rettungsdienstgesetz "brandgefährlich", weil das Innenministerium damit einen unmittelbaren Durchgriff auf die Ärzte sogar in fachlichen Fragen bekommen würde.

Dass die KVB vorher nicht eingebunden wurde, sei nur ein Beispiel für den inzwischen üblichen Umgang der Politik mit der Selbstverwaltung.

Nach Angaben von Dr. Pedro Schmelz, erster stellvertretender KVB-Vorsitzender, stellt sich im Zusammenhang mit den Terminservicestellen und der Aufkaufregelung für Praxen in überversorgten Gebieten die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Offenbar habe der Gesetzgeber den Bezug zur Realität verloren, meinte Schmelz. (sto)

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