Nordrhein

Kammer prüft Chefarzt-Verträge

Keine Bonuszahlungen für Chefärzte: Nach dem Marburger Bund fordert das auch die Kammer Nordrhein.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Klinikärzte in Nordrhein können ihre Arbeitsverträge daraufhin überprüfen lassen, ob sie berufsethisch problematische Inhalte enthalten. Das bietet die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) ihren Mitgliedern an.

Auf der ÄKNo-Kammerversammlung hat sich Kammerpräsident Rudolf Henke erneut klar dagegen ausgesprochen, dass Kliniken Ärzte durch finanzielle Anreize zur Leistungsausweitung motivieren.

"Fallbezogene Bonuszahlungen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen", sagte Henke.

ÄKNo will gesetzliceh Veröffentlichungspflicht

Die Krankenhäuser dürften die ärztlichen Führungskräfte nicht länger für wirtschaftliche Risiken in Mithaftung nehmen.

"Wenn Bonuszahlungen überhaupt erfolgen, dann müssen sie an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein, keinesfalls aber an Leistungsmengen und Umsatzvorgaben."

Ohne Gegenstimmen verabschiedeten die Delegierten zwei Resolutionen, die von der Fraktion des Marburger Bundes eingebracht worden waren.

Darin spricht sich die ÄKNo-Kammerversammlung für eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht von Bonuszahlungen in Arbeitsverträgen aus.

Außerdem fordert sie die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, nichtmedizinische Anreize wie umsatz- und fallorientierte Bonuszahlungen aus ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarztverträge zu entfernen. (iss)

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