Ärztekammer Niedersachsen

Homöopathie aus Weiterbildungsordnung gestrichen

Antrag auf Ende der Zusatzweiterbildung mit 70 Prozent der Stimmen angenommen.

Veröffentlicht:

Hannover. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat die Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung (WBO) gestrichen und eine neue Fassung beschlossen.

Eigentlich habe die 60-köpfige Versammlung am vergangenen Samstag keine weiteren Anträge zur WBO diskutieren und damit die Version inklusive der Weiterbildung Homöopathie beschließen wollen. So sei die Absprache gewesen, heißt es aus Kreisen der Versammlung.

Tatsächlich sah der Vorstandsentwurf die Beibehaltung der Zusatzbezeichnung vor. Trotzdem wurde der Antrag auf Ende der Zusatzweiterbildung gestellt. Am Schluss wurde er mit 70 Prozent der Stimmen angenommen.

Die neue Regelung gilt ab 2020. Wer aber die Weiterbildung bereits begonnen hat, kann sie zu Ende führen und erhält auch noch die Zusatzbezeichnung, sagte Thomas Spieker, Sprecher der ÄKN. Zudem bestehe Bestandsschutz.

Mit dem Beschluss werde eine integrative Tradition der Ärzteschaft aus der ärztlichen Kunst ausgegrenzt, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende des homöopathischen Berufsverbandes Niedersachsen/Bremen, Dr. Ina Chamah, den Beschluss: „Dabei wird die Homöopathie sehr nachgefragt. Vor allem chronisch Kranke wünschen homöopathische Behandlungen.“

Auch Dr. Steffen Grüner, Hausarzt und Mitglied der Kammerversammlung, bedauert die Entscheidung. „Ich bin zwar nicht von der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie überzeugt, aber eine Placebo-Wirkung von 30 Prozent ist auch nicht schlechter als die Wirkung mancher anderer Medikamente.“ Neben der medizinischen Argumentation stellt Grüner die politische: „Es ist schade, dass wir die Homöopathie nun mehr den Heilpraktikern und paramedizinischen Anwendern überlassen.“

Die Bremer Kammer hat sich im Oktober als erste Kammer in Deutschland gegen diese Zusatzbezeichnung entschieden. (cben)

Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

128. Deutscher Ärztetag

Psychosomatische Grundversorgung für Pädiater bleibt in der MWBO

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden