Kartellamt nimmt Rabattverträge ins Visier

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BONN (ava). Die Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und der Pharmaindustrie sind ins Visier des Bundeskartellamts geraten. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe) gibt der Vizepräsident des Bundeskartellamts, Peter Klocker, zu bedenken, dass Krankenkassen, die Einkaufskartelle bilden, um ihre Nachfragemacht zu erhöhen, durchaus kartellrechtlich relevant seien. Bisher unterliegen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht dem Kartellverbot, sondern Regelungen des Sozialgesetzbuches. Das soll sich unter der neuen Regierung ändern. Klocker hält dies laut FAZ für überfällig.

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