BVA rügt Barmer

Kasse darf Besuch im Vogelpark nicht sponsern

BREMEN (stg). Die Barmer GEK hat Ärger mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) bekommen, nachdem sie Mitte Juni im niedersächsischen "Weltvogelpark Walsrode" einen "Erlebnis- und Gesundheitstag" veranstaltet hat.

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Die Kasse hatte Tausende bei ihr versicherte Eltern aus Nordniedersachsen und Bremen angeschrieben, um für den Tag zu werben. Die einzelnen Aktionen fanden teils im und teils vor dem privat betriebenen Zoo- und Freizeitpark statt.

Wer die Aktionsstände innerhalb der Anlage besuchen wollte, musste wie normale Parkbesucher Eintritt zahlen, erhielt dafür aber einen vorher ausgehandelten Rabatt, ebenso für die Gastronomie und den Verkaufsladen des Unternehmens.

Nach einer Anfrage der "Ärzte-Zeitung", ob eine gesetzliche Krankenkasse so stark mit Privatfirmen kooperieren dürfe, leitete das BVA ein Aufsichtsverfahren gegen die Barmer GEK ein.

BVA: Rabatte bei Dritten auszuhandeln ist nicht Kassenaufgabe

Demnach hat die Behörde die Krankenkasse aufgefordert, "zukünftig keine Rabatte mehr für den Vogelpark zu bewerben", wie das BVA mitteilte. Denn es gehöre nicht zu den Aufgaben von gesetzlichen Kassen, für ihre Versicherten Rabatte bei Dritten auszuhandeln.

"Die Krankenkassen verhalten sich hierdurch wettbewerbswidrig, weil sie den Absatz einzelner Dienstleister und Geschäfte fördern."

Da die Barmer GEK "inzwischen eingelenkt" habe, sei das Aufsichtsverfahren jetzt ohne förmlichen "Verpflichtungsbescheid" beendet worden.

Die Barmer GEK betonte auf Nachfrage, dass das BVA durchaus "den erforderlichen Gesundheitsbezug der Veranstaltung bestätigt" habe.

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