Hightech-Modell

Kasse muss Kniegelenk bezahlen

82-jähriger Unterschenkelamputierter hat Recht auf eine kostenaufwändige Prothese.

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DARMSTADT. Gesetzliche Krankenkassen müssen Unterschenkel-Amputierten zum unmittelbaren Behinderungsausgleich auch besonders teure Prothesen bezahlen. Voraussetzung ist, dass das kostenaufwändige Hilfsmittel einen "wesentlichen Gebrauchsvorteil im Vergleich zur kostengünstigeren Alternative" bietet, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt (Az.: L 1 KR 211/15. [Urteil vom 9. November 2017).

Es sprach damit einem 82-Jährigen Kostenerstattung für ein "Genium-Kniegelenk" zu. Wegen eines Sportunfalls war ihm 2012 der linke Unterschenkel mitsamt Kniegelenk amputiert worden. Seine Krankenkasse versorgte ihn mit einem 28 000 Euro teuren "C-Leg". Als er einen Monat später in der Reha das Genium-Kniegelenk kennenlernte, beantragte er diese Prothese bei seiner Krankenkasse.

Beide Systeme sind mikroprozessorgesteuert. Das Genium-Kniegelenk kostet allerdings 46 000 Euro, eine Umrüstung vom C-Leg hier rund 26 000 Euro. Die Krankenkasse lehnte dies allerdings ab. Das C-Leg sei ausreichend.

Doch die Kasse muss die Kosten für das Genium-Kniegelenk erstatten, urteilte das LSG. Die Prothese ersetze ein Körperteil und diene damit dem unmittelbaren Behinderungsausgleich. In solch einem Fall seien Hilfsmittel zu gewähren, wenn sie im jeweiligen Einzelfall "wesentliche Vorteile" im Alltagsleben bietet.

Mit dem Genium-Kniegelenk erreiche der Kläger den höchsten Mobilitätsgrad vier, bei einem C-Leg liege der Mobilitätsgrad bei ihm bei zwei bis drei. (fl/mwo)

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