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Kasse muss Kosten für nicht zugelassene Arznei übernehmen

DARMSTADT (dpa). Auch nicht zugelassene Medikamente müssen nach einem Gerichtsurteil in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

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Voraussetzung dafür ist nach Entscheidung der Richter, dass es bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung keine Alternative zu dem Mittel gibt und deshalb eine "notstandsähnliche Situation" besteht. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hat ein 44 Jahre alter Aidskranker Anspruch auf ein Medikament, das in Europa nicht zugelassen ist.

Der Mann aus Nordhessen leidet nach Angaben des Gerichts an einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium. Eine Kombinationstherapie schlug zwar an, verursachte aber als Nebenwirkung eine massive Fettverteilungsstörung, die wiederum zu erheblichen Problemen führte. Dagegen wirkt das nicht zugelassene Medikament. Die Krankenkasse argumentierte, die Wirkung sei nicht ausreichend belegt und wurde zunächst zur vorläufigen Versorgung des Patienten verpflichtet. Daraufhin besserte sich der Zustand des Mannes.

Landessozialgericht Hessen: Az. L 1 KR 51/05

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