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Kassen-Aufsicht gegen Sortimentsverträge

Veröffentlicht:

BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt drängt die Krankenkassen, vor allem unbefristete Sortimentsverträge für Generika zu kündigen. In seinem Jahresbericht kündigt das BVA an, notfalls werde man dies "unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel" durchsetzen. Zur Begründung heißt es, es entspreche "mittlerweile gefestigter Auffassung, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind". Anfang 2009 ist mit dem GKV-Weiterentwicklungsgesetz der Paragraf 69 SGB V geändert worden, der klarstellt, dass es sich bei Rabattverträgen um "öffentliche Aufträge handele, die ausschreibungspflichtig" sind, so das BVA.

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