Kassen müssen Aufträge europaweit ausschreiben

LUXEMBURG(mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen sind "öffentliche Auftraggeber" und müssen Aufträge europaweit ausschreiben. Wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, ist das Vergaberecht der EU anwendbar.

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Der AOK-Bundesverband begrüßte die Rechtsklarheit, die das Luxemburger Urteil bringe. Auf die milliardenschweren Rabattverträge für Arzneimittel schlage das EuGH-Urteil aber nicht durch, sagte AOK-Sprecher Udo Barske auf Anfrage. Zumindest bei der AOK-Familie werden bereits alle Aufträge europaweit ausgeschrieben. Inzwischen gebe das deutsche Recht dies allen gesetzlichen Kassen vor.

Früher gingen die gesetzlichen Krankenkassen davon aus, dass sie nur Aufträge abseits ihrer Gesundheitsleistungen, etwa neue Gebäude, Büromaterial oder Reinigungsaufträge, nach den EU-Vorgaben ausschreiben müssen, nicht aber medizinische Heil- und Hilfsmittel. Im konkreten Fall hatte die AOK Rheinland/Hamburg 2006 über eine Zeitschriften-Anzeige Angebote für die integrierte Versorgung von Diabetikern mit orthopädischen Schuhen eingeholt. Ein Orthopädiebetrieb klagte, weil die AOK sich nicht an die Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge gehalten habe.

Wie nun der EuGH entschied, gelten die Krankenkassen als "öffentliche Auftraggeber", weil sie durch Mitgliedsbeiträge nach gesetzlichen Regeln finanziert werden. Dabei stützte sich der EuGH auf seine Rechtsprechung zum öffentlichen Rundfunk. Damit ist für Aufträge über 206.000 Euro das EU-Vergaberecht anwendbar. Dienstleistungen, etwa Schulungen für Diabetiker, müssen die Kassen als Konsequenz des Urteils nach deutschem Recht ausschreiben. Über die orthopädischen Schuhe muss nun abschließend das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entscheiden.

Az.: C-300/07

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