Reformpläne

Kassen setzen auf größeren Spielraum bei Selektivverträgen

Gesundheitsminister Spahn will der Integrierten Versorgung nach Paragraf 140a SGB V mehr Leben einhauchen. Die Krankenkassen loben den Vorstoß, sehen im Detail aber noch Nachbesserungsbedarf.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Krankenkassen loben im Grundsatz den geplanten größeren Spielraum bei Selektivverträgen. Im Detail sehen sie Nachbesserungsbedarf.

Krankenkassen loben im Grundsatz den geplanten größeren Spielraum bei Selektivverträgen. Im Detail sehen sie Nachbesserungsbedarf.

© Robert Schlesinger / dpa

Berlin. Vertreter der Krankenkassen haben Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für neue selektivvertragliche Möglichkeiten nach Paragraf 140a SGB V begrüßt.

Der Spielraum bei Ausgestaltung und Nutzung von Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) lasse sich dadurch „deutlich“ erhöhen, teilte der Ersatzkassen-Verband vdek auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

„Andere Richtung“ eingeschlagen

Auch beim AOK-Bundesverband stießen die Reformpläne auf ein überwiegend positives Echo. In den vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber den Partnern der Versorgungsverträge „immer mehr detaillierte und zentrale Vorgaben“ gemacht, sagte die Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, Dr. Sabine Richard, der „Ärzte Zeitung“.

Der jetzt vorliegende Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz gehe in eine andere Richtung, sagte Richard. Der Entwurf ziele auf neue Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Kassen bei den Selektivverträgen ab. „Es ist gut, dass so dezentral flexible, wettbewerbsorientierte Lösungen ermöglicht werden sollen.“

„Es ist an der Zeit, dass die selektivvertraglichen Möglichkeiten erweitert werden“, betonte auch die Vertreterin des Vorstands des BKK Dachverbandes, Anne-Kathrin Klemm. Nur so lasse sich eine „integrative, an den Patienteninteressen ausgerichtete Versorgung“ umsetzen, sagte Klemm der „Ärzte Zeitung“.

Verträge über Kassenarten hinweg

IV-Verträge nach Paragraf 140a sind seit 2004 möglich. Sie gelten als Kernelement des damals in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetzes. Gepuscht wurden die Verträge in den Anfangsjahren über eine Anschubfinanzierung in Höhe von einem Prozent der Gesamtvergütung ambulanter und stationärer Leistungen. Die Anschubfinanzierung lief Ende 2008 aus.

Mit der geplanten Neuregelung beim Paragrafen 140a will Gesundheitsminister Spahn den IV-Verträgen neues Leben einhauchen. So sollen die Verträge stärker regionalen Anforderungen Rechnung tragen. Auch sollen sich mehrere Kassenarten an ein und demselben Vertrag beteiligen können.

Nicht-ärztliche Leistungserbringer dürfen hinzugeholt werden. Integrierte Versorgungsformen sollen zudem über verschiedene Sozialversicherungszweige hinweg möglich sein. Letzteres sei „besonders positiv“ hervorzuheben, „denn Gesundheit respektive Krankheit macht nicht an den Grenzen des Fünften Sozialgesetzbuch halt“, kommentierte BKK-Expertin Klemm.

Allerdings müsse der Gesetzgeber die Sektoren auch innerhalbe des SGB V stärker „auflösen“ und Sorge tragen, dass sich etwa Prävention besser mit Versorgung vernetzen lasse. „Da ist noch nachzuarbeiten.“

Lockerung bei Wirtschaftlichkeits-Vorgabe

Gestrichen werden soll laut Entwurf auch der Passus, wonach die Wirtschaftlichkeit der IV-Verträge spätestens nach vier Jahren nachgewiesen werden muss. Dies stelle aus Sicht der Kassen „eine deutliche Erleichterung“ dar, zumal unabhängig vom bisher geregelten Nachweis das Wirtschaftlichkeitsgebot ohnehin gelte, hieß es beim vdek.

Der AOK-Bundesverband macht derweil Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Regelungen zur Fortführung von Innovationsfondsprojekten aus. Auf die Umstellung bislang fortgeltender „Altverträge“ in Verträge der „Besonderen Versorgung“ sollte verzichtet werden, sagte AOK-Expertin Richard.

„Dies führt zu vermeidbarem bürokratischen Aufwand wie erneuten Ausschreibungsverfahren, die im ungünstigen Fall sogar zu Unterbrechungen der Versorgung führen könnten – ohne, dass ein konkreter Mehrwert ersichtlich ist.“

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