Kassen sollen Ärzte über Rabatte informieren

KÖLN (iss). Die Ärzte müssen nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums künftig stärker in die Rabattverträge von Pharmaindustrie und Krankenkassen einbezogen werden.

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Einsparungen durch Rabatte werden mit mangelnder Compliance von Patienten erkauft, kritisieren Ärzte.

Einsparungen durch Rabatte werden mit mangelnder Compliance von Patienten erkauft, kritisieren Ärzte.

© Foto: Klaro

"Es reicht nicht aus, die Verträge abzuschließen und in die Datenbanken einzustellen, sondern sie müssen flankiert werden", sagte Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium beim Kongress "Medizin und Ökonomie" der Rheinischen Fachhochschule Köln.

Die Kassen müssten die Inhalte der Verträge besser kommunizieren und direkt auf die Ärzte zugehen, forderte Dietz. "Man kann auch Verträge unter Einschluss der Ärzte und der Apotheker schließen." Kassen und Industrie müssten jetzt überlegen, welche sinnvollen Konzepte es für die Einbindung der Ärzte gibt.

Für Rabattverträge zu patentgeschützten Arzneimitteln werden die Kassen neue Gestaltungsmöglichkeiten suchen, kündigte Ulrike Elsner an, Leiterin der Abteilung Vertrags- und Versorgungsmanagement beim Ersatzkassenverband VdAK. "Dann werden wir viel stärker die Kommunikation mit den Ärzten betreiben." Künftig müsse auch das Thema der Patienten-Compliance in den Verträgen mehr berücksichtigt werden, sagte Elsner. Zurzeit würden die Einsparungen durch Rabattverträge mit der mangelnden Compliance erkauft, kritisierte der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein Thomas Preis. "Wir müssen mit den Ressourcen im Gesundheitswesen optimal umgehen. Compliance ist auch eine Ressource", sagte er.

Die medizinischen Auswirkungen der Rabattverträge würden leider nicht evaluiert, sagte Professor Reinhard Griebenow, Vorstand der Ärztekammer Nordrhein. "Geprüft werden nur Veränderungen im Ausgabenvolumen." Aus ärztlicher Sicht mache die substanzbezogene Ausschreibung bei Rabattverträgen ohnehin keinen Sinn, sagte Griebenow. "Ich muss den Patienten indikationsbezogen therapieren."

Auch Hans-Georg Hoffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH), plädierte für einen Indikationsbezug der Verträge. Das würde allen Herstellern die Unterbreitung eines Angebots ermöglichen, die in einem Indikationsgebiet aktiv sind. "Jetzt werden Hersteller ausgeschlossen, die eine einzelne Substanz nicht bedienen können", sagte er.

Hoffmann kritisierte die mit den Rabattverträgen verbundene Intransparenz. Da die Konditionen nicht bekannt seien, lasse sich nicht verhindern, dass einzelne Hersteller mit Kampfpreisen arbeiten, um Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Durch die Entscheidung, für die Rabattverträge das Vergaberecht gelten zu lassen, können Fehlentwicklungen durch die entsprechenden Regularien verhindert werden, erwartet Ministeriumsvertreter Dietz. Mit dem Vertragswettbewerb werde aber immer eine gewisse Intransparenz verbunden sein, sagte er. "Der Sinn eines Vertrages ist nicht, dass man die Konditionen ans Schwarze Brett hängt, sondern das Ergebnis zählt."

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