Neue Gesetzespläne

Kassen sollen Modellprojekte zur Heilkunde-Übertragung auflegen

Union und SPD wollen die umstrittene Substitution ärztlicher Aufgaben an Pflegekräfte schneller und verbindlicher regeln. Als Vehikel dient ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Pflegefachkräfte sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch ärztliche Aufgaben übernehmen.

Pflegekräfte sollen mehr Verantwortung übernehmen - etwa im Bereich der Wundversorgung.

© tibanna79/stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesregierung will bei der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachkräfte für mehr Druck und Tempo sorgen. So sollen die Krankenkassen in allen 16 Bundesländern jeweils ein Modellvorhaben dazu aufsetzen, wie aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz, kurz GVWG, hervorgeht. Der Antrag liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Aus den Modellprojekten heraus sollen auch generelle Standards für die interprofessionelle Zusammenarbeit entstehen. Nicht zuletzt der Gesundheits-Sachverständigenrat sieht hier seit Jahren Luft nach oben. Starten sollen die Modellprojekte zur Heilkunde-Übertragung spätestens am 1. Januar 2023.

Was darf an Pflegefachkräfte übertragen werden?

Details dazu sollen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem Rahmenvertrag festzurren. Darin soll auch festgelegt sein, welche ärztlichen Tätigkeiten sich für eine Übertragung an Pflegefachkräfte eignen.

Im Änderungsantrag der Koalition wird hierzu explizit der „Bereich der Wundversorgung“ genannt. Entsprechendes habe auch ein im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ eingesetztes Expertengremium empfohlen, heißt es.

Können sich Kassenvertreter und Vertragsärzte nicht auf Inhalte eines Rahmenvertrags verständigen, soll dies eine Schiedsperson übernehmen. Diese soll von den Vertragspartnern oder aber vom Bundesgesundheitsministerium berufen werden.

Modellprojekte auf vier Jahre angelegt

Um bei den Modellvorhaben zügig zu Ergebnissen zu kommen, sollen die Projekte auf vier Jahre begrenzt sein. Um die Modelle zu verstetigen, sollen deren Inhalte in Verträge zur „Besonderen Versorgung“ nach Paragraf 140a Sozialgesetzbuch V gegossen werden können.

Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Vorhaben der Heilkunde-Übertragung im Zuge der geplanten Pflegereform auf den Weg bringen. Nun wählt die Koalition den Umweg über das GVWG.

Die Kritik der Ärzteverbände an den Plänen dürfte bestehen bleiben. Pflegeorganisationen dürften das Vorhaben grundsätzlich begrüßen, zugleich aber auf mehr Tätigkeiten als nur jene im Bereich der Wundversorgung drängen.

Im Änderungsantrag heißt es: Da die auf Freiwilligkeit fußende Regelung zur Heilkunde-Übertragung an Pflegekräfte nach Paragraf 63 Absatz 3c Sozialgesetzbuch V bislang „kaum“ gefruchtet habe, bedürfe es nunmehr einer verpflichtenden gesetzlichen Regelung.

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