Kassen sollen für Explantationen zahlen

DÜSSELDORF (dpa). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Kosten für die Entfernung minderwertiger PIP-Brustimplantate zu übernehmen.

Veröffentlicht:

"Die Betroffenen sind bereits genug geschädigt", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Klaus Müller, am Montag in Düsseldorf.

Die Entfernung sei medizinisch angeraten und es gebe neben dem kriminellen Verhalten des französischen Herstellers auch Prüf- und Informationsdefizite der Gesundheitsbehörden. Den Frauen sei deshalb eine Kostenbeteiligung nicht zuzumuten.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Krebsprävention

AOK Hessen informiert 17.000 Haushalte über HPV-Impfung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Flugmediziner klärt auf

Wann ein Mensch zu krank für den Flug ist

Lesetipps
Ein älterer Mann liegt wach im Bett und kann nicht schlafen. Eine Uhr auf dem Nachtkasten zeigt kurz vor 3 Uhr an.

© amenic181 / stock.adobe.com

α-Synuclein-Abbau fördern

Parkinson: Wieso guter Schlaf besonders präventiv wirkt