Kassen sollen für Explantationen zahlen

DÜSSELDORF (dpa). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Kosten für die Entfernung minderwertiger PIP-Brustimplantate zu übernehmen.

Veröffentlicht:

"Die Betroffenen sind bereits genug geschädigt", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Klaus Müller, am Montag in Düsseldorf.

Die Entfernung sei medizinisch angeraten und es gebe neben dem kriminellen Verhalten des französischen Herstellers auch Prüf- und Informationsdefizite der Gesundheitsbehörden. Den Frauen sei deshalb eine Kostenbeteiligung nicht zuzumuten.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Klamme Kassen, gestresste Versorger: Gaß und Gassen fordern Reaktionen

„Kontaktgebühr“ beim Arztbesuch und Zuzahlungen in der Klinik

Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher

Krankenkassen gehen gegen die chronische Zechprellerei des Bundes vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen

Das gilt 2026 bei Abrechnung und Honorar

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?