Sachsen

Kassen und KV im Streit

Veröffentlicht:

Die KV in Sachsen will die fachärztliche Grundversorgung besser honorieren. Die Krankenkassen wollen da nicht mitziehen: Sie monieren, dass der KV-Plan den Versorgungsauftrag gefährdet.

Von Thomas Trappe

DRESDEN. Die Kassen in Sachsen können zum geplanten HVM der Landes-KV kein Benehmen herstellen. Das geht aus einem Schreiben der AOK Plus Sachsen/Thüringen hervor, in dem die Kritik des vdek Sachsen und der einzelnen Landeskassenverbände mitgeteilt wird.

Kritisiert wird unter anderem, dass der geplante HVM dazu führen könnte, "dass die KV Sachsen ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr gerecht wird".

Derzeit muss das Schiedsgericht zwischen KV und Kassen vermitteln: Es geht um die Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Die KV plant, ab dem 2. Quartal des kommenden Jahres einen Zuschlag auf fachärztliche Grundpauschalen zu zahlen.

Damit setzte der KV-Vorstand einen Auftrag der Vertreterversammlung vom vergangenen Mai um: Damals wurde eine Erhöhung der Grundpauschale für Hausärzte beschlossen und die Ausarbeitung einer analogen Regelung für Fachärzte gefordert.

Das wurde nun dergestalt umgesetzt, dass bei Fachärzten ein überdurchschnittlicher Anteil von Grundpauschalen am gesamten abgerechneten Leistungsbedarf zu Zugewinnen, ein unterdurchschnittlicher zu Verlusten führt. Laut KV wird damit die fachärztliche Grundversorgung gefördert.

Die Kassen sehen das anders. "Mit dieser Änderung nimmt die KV erneut in Kauf, dass Mittel der MGV entzogen werden, um einen höheren Preis von fachärztlichen Leistungen zu realisieren", heißt es in der Stellungnahme.

Benehmen oder nicht

Der Versorgungsauftrag sei gefährdet, "wenn sie wissentlich finanzielle Mittel, die der Leistungsabrechnung zur Verfügung stehen, nicht dafür einsetzt".

Mit der Erhöhung der Grundpauschalen für Fach- und Hausärzte und der Strukturpauschale für kassenärztliche Bereitschaftsdienste seien der MGV 58 Millionen Euro jährlich "entzogen", das entspräche einem Anteil von 4,2 Prozent.

Die KV hat mit dem neuen HVM auch einen Absatz gestrichen, der vorsieht, "dass Regelungslücken in den Vorschriften der Honorarverteilung durch den Vorstand im Benehmen mit den Kassen geschlossen werden".

Da nach dem Versorgungsstrukturgesetz die Kassenärztliche Vereinigung für die Honorarverteilungsvorschriften zuständig sei, wäre diese Regelung "nicht mehr erforderlich".

Auslegungsfragen entscheide der KV-Vorstand, Benehmen mit den Kassen müsse nur bei den grundsätzlichen Festlegungen der Vertreterversammlung hergestellt werden.

Die Kassen können laut Stellungnahme die Streichung des Absatzes "nicht nachvollziehen".

Entgegen der KV-Begründung sehe die genannte Vorschrift vor, "dass Regelungslücken, die der Vorstand schloss und einer nachgehenden Bestätigung der Vertreterversammlung bedurften, den Kassen im Benehmungsverfahren mitzuteilen" seien.

"Nach Ansicht der Kassenverbände ist diese Regelung deshalb beizubehalten, da die Vertreterversammlung die Grundsätze der Honorarverteilung beschließt, wozu Benehmen hergestellt werden muss."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Wie das Vorgehen bei einem Makrophagen-Aktivierungssyndroms am besten gelingt, erläuterte Dr. Peter Nigrovic beim Rheumatologen-Kongress EULAR in Barcelona.

© Katja Schäringer

Rheumatologen-Kongress

„Es braucht ein Dorf, um Morbus Still zu verstehen“

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung