Sachsen
Kassen und KV im Streit
Die KV in Sachsen will die fachärztliche Grundversorgung besser honorieren. Die Krankenkassen wollen da nicht mitziehen: Sie monieren, dass der KV-Plan den Versorgungsauftrag gefährdet.
Von Thomas Trappe
DRESDEN. Die Kassen in Sachsen können zum geplanten HVM der Landes-KV kein Benehmen herstellen. Das geht aus einem Schreiben der AOK Plus Sachsen/Thüringen hervor, in dem die Kritik des vdek Sachsen und der einzelnen Landeskassenverbände mitgeteilt wird.
Kritisiert wird unter anderem, dass der geplante HVM dazu führen könnte, "dass die KV Sachsen ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr gerecht wird".
Derzeit muss das Schiedsgericht zwischen KV und Kassen vermitteln: Es geht um die Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Die KV plant, ab dem 2. Quartal des kommenden Jahres einen Zuschlag auf fachärztliche Grundpauschalen zu zahlen.
Damit setzte der KV-Vorstand einen Auftrag der Vertreterversammlung vom vergangenen Mai um: Damals wurde eine Erhöhung der Grundpauschale für Hausärzte beschlossen und die Ausarbeitung einer analogen Regelung für Fachärzte gefordert.
Das wurde nun dergestalt umgesetzt, dass bei Fachärzten ein überdurchschnittlicher Anteil von Grundpauschalen am gesamten abgerechneten Leistungsbedarf zu Zugewinnen, ein unterdurchschnittlicher zu Verlusten führt. Laut KV wird damit die fachärztliche Grundversorgung gefördert.
Die Kassen sehen das anders. "Mit dieser Änderung nimmt die KV erneut in Kauf, dass Mittel der MGV entzogen werden, um einen höheren Preis von fachärztlichen Leistungen zu realisieren", heißt es in der Stellungnahme.
Benehmen oder nicht
Der Versorgungsauftrag sei gefährdet, "wenn sie wissentlich finanzielle Mittel, die der Leistungsabrechnung zur Verfügung stehen, nicht dafür einsetzt".
Mit der Erhöhung der Grundpauschalen für Fach- und Hausärzte und der Strukturpauschale für kassenärztliche Bereitschaftsdienste seien der MGV 58 Millionen Euro jährlich "entzogen", das entspräche einem Anteil von 4,2 Prozent.
Die KV hat mit dem neuen HVM auch einen Absatz gestrichen, der vorsieht, "dass Regelungslücken in den Vorschriften der Honorarverteilung durch den Vorstand im Benehmen mit den Kassen geschlossen werden".
Da nach dem Versorgungsstrukturgesetz die Kassenärztliche Vereinigung für die Honorarverteilungsvorschriften zuständig sei, wäre diese Regelung "nicht mehr erforderlich".
Auslegungsfragen entscheide der KV-Vorstand, Benehmen mit den Kassen müsse nur bei den grundsätzlichen Festlegungen der Vertreterversammlung hergestellt werden.
Die Kassen können laut Stellungnahme die Streichung des Absatzes "nicht nachvollziehen".
Entgegen der KV-Begründung sehe die genannte Vorschrift vor, "dass Regelungslücken, die der Vorstand schloss und einer nachgehenden Bestätigung der Vertreterversammlung bedurften, den Kassen im Benehmungsverfahren mitzuteilen" seien.
"Nach Ansicht der Kassenverbände ist diese Regelung deshalb beizubehalten, da die Vertreterversammlung die Grundsätze der Honorarverteilung beschließt, wozu Benehmen hergestellt werden muss."