Auswertung
Kassenverband beklagt „systematisch überhöhte“ DiGA-Preise im ersten Jahr
Die Zeit der Großzügigkeit ist vorbei. Zwar lassen sich in der DiGA-Erstattung nur vergleichsweise geringe Beträge einsparen. Doch auch die will sich der GKV-Spitzenverband nicht entgehen lassen.
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Den meisten Zuspruch finden digitale Therapieprogramme auf Kasse bei Stoffwechselerkrankungen und psychischen Problemen.
© (c) Mahana Therapeutics™
Berlin. Seit inzwischen sechs Jahren sind therapeutische Apps (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Und genauso lange hadern die Kostenträger schon mit deren einjährig freier Preisbildung nach Markteinführung, beziehungsweise der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM. Auch der an diesem Mittwoch (8. April) vorgestellte DiGA-Bericht 2025des GKV-Spitzenverbands ist erneut flankiert von Kritik an der Preispolitik der Hersteller.
Rund 400 Millionen Euro haben demnach die Krankenkassen seit deren Erstattungsfähigkeit (2020) für însgesamt 1,6 Millionen ärztlich verordnete Digitale Gesundheitsanwendungen aufbringen müssen. 2025 habe deren Inanspruchnahme mit 695.000 eingelösten Freischaltcodes um 63 Prozent gegenüber Vorjahr zugelegt.
Von den zunächst 74 im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelisteten Programmen seien bei Redaktionsschluss des Reports noch 58 übrig geblieben; 16 Produkte mussten mangels überzeugender Nutzennachweise wieder gestrichen werden.
„Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst. Neben den steigenden Verordnungszahlen zeigt sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde“, kommentiert Stefanie Stoff-Ahnis.
Nach Verhandlung nur noch halb so teuer
Allerdings sei auch zu konstatieren, so die Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands weiter, „dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen“.
Der Verbandsauswertung zufolge ist die Differenz zwischen den Einführungspreisen der Hersteller und den verhandelten Erstattungspreisen, die nach dem ersten Verordnungsjahr greifen, eklatant und belege, „dass die freie Preisfestlegung im ersten Jahr systematisch zu deutlich überhöhten Preisen führt“: Für die 14 bisher auf Anhieb dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommenen Anwendungen lagen die ausgehandelten Preise mit durchschnittlich rund 228 Euro (für 90 Tage) 57 Prozent unter dem Betrag, mit dem der Hersteller zunächst in die Vermarktung gestartet war.
Bei weiteren 34 DiGA, die erst vorläufig, später dann dauerhaft gelistet wurden, betrug die Preisdifferenz bei einem mittleren Erstattungsbetrag von ebenfalls rund 227 Euro -51 Prozent.
Für die 16 DiGA, die zu Ende 2025 aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen und damit der Regelversorgung wieder entzogen wurden, gaben die gesetzlichen Kostenträger laut Report 7,5 Millionen Euro aus.
„In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit“, so das Fazit des Spitzenverbands.
Finanzkommission schlägt Zuzahlung vor
Der sich deshalb durch den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, die DiGA-Erstattung restriktiver zu handhaben, bestätigt sieht. So empfiehlt die Kommission, dass die Kosten der digitalen Therapiebegleiter erst nach ausgehandeltem Erstattungsbetrag und nachgewiesenem Nutzen von den Kassen übernommen werden sollten, womit sich schätzungsweise 6,0 Millionen Euro (in 2028) einsparen ließen.
Zudem seien DiGA-Verordnungen mit Zuzahlungen zu versehen, was ausgabenseitig um weitere 7,0 bis 12 Millionen Euro jährlich entlasten könnte.
Unterdessen veröffentlichte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) am Mittwoch eine Meinungsumfrage zur Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen als Ersatzinitiative.
Von 5.000 im März dieses Jahres befragten Bundesbürgerinnen und -bürgern würde danach fast die Hälfte (48 Prozent) DiGA „nutzen, um die Wartezeit auf eine herkömmliche Therapie zu überbrücken, wenn dies für ihre Erkrankung möglich wäre“. Mit „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ beantworteten 36 Prozent die vorgegebene Fragekonstellation. (cw)







