Berlin

Kassen und Kliniken fordern Investitionen

Das Land Berlin ist Schlusslicht bei der Investitionsfinanzierung von Kliniken. Damit soll Schluss sein.

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BERLIN. Kein Bundesland gibt so wenig Geld für die Investitionsfinanzierung seiner Krankenhäuser aus wie Berlin. Das prangern die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und der Ersatzkassenverband vdek Berlin/Brandenburg an.

Anlass dazu gibt die Ankündigung des Berliner Senats, dass der Doppelhaushalt 2014/2015 vorbereitet wird.

Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro ermittelt

Das Land Berlin müsse auch mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung seiner Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser nachkommen, fordern BKG und vdek in einer gemeinsamen Erklärung.

Sie verweisen auf ein Gutachten der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG, das einen Investitionsbedarf von rund 200 Millionen Euro pro Jahr für die Berliner Krankenhäuser ermittelt hat.

Das Land Berlin übernehme im laufenden Jahr bisher effektiv nur 60 Millionen Euro, also weniger als ein Drittel der notwendigen Finanzierung. Damit bilde Berlin das Schlusslicht der Investitionsförderung im Ländervergleich.

Nicht "Spielmasse"

"Das Land Berlin muss sich zu seiner gesetzlichen Verantwortung bekennen und in den Haushalt die notwendigen investiven Mittel einplanen", so die Forderung von BKG und vdek.

Sie erwarten, dass die 34 Millionen Euro, die bis 2014 für die Tilgung des Schuldendienstes für frühere Investitionsförderungen abgezogen werden, ab 2015 in voller Höhe dem Krankenhausbereich gutgeschrieben werden.

Zudem müssten die Haushaltsmittel für Krankenhausinvestitionen nach und nach auf 200 Millionen Euro jährlich erhöht werden, um Substanzverlust und Verschleiß der baulichen und medizintechnischen Infrastruktur zu vermeiden.

Bei dieser Finanzierungsverpflichtung handle es sich "um ein höherwertiges Gut der Daseinsvorsorge des Landes", die nicht "Spielmasse" in Konkurrenz zu anderen Finanzverpflichtungen des Landes sein dürfe.

"Das Land darf seine Finanzierungsverantwortung nicht auf die Krankenkassen und Kliniken verschieben", so BKG und vdek in ihrer Erklärung weiter. (ami)

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