Schwerhörigkeit

Kassen verdoppeln Festbeträge für Hörgeräte

Von rund 421 auf 785 Euro steigt der Festbetrag für Hörhilfen von schwerhörigen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Nachsorge wird ab November gesondert vergütet.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen werden ihre Ausgaben für Hörgeräte erhöhen. Das hat der GKV-Spitzenverband Anfang Juli beschlossen.

Ab dem 1. November 2013 steigt der Festbetrag für schwerhörige Versicherte über 18 Jahren fast um das Doppelte: von derzeit rund 421 Euro auf rund 785 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Anders als bisher wird die Nachsorge künftig gesondert vergütet.

Die Ausgaben aller Kassen für Hörhilfen könnten damit jährlich auf nahezu eine Milliarde Euro steigen, schätzt der Spitzenverband.

Mit der Vergütungsänderung hat der Verband auch technische Anforderungen an Hörgeräte festgelegt. So müssen Hörhilfen Digitaltechnik nutzen, mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme anbieten, Rückkopplungen und Störschall unterdrücken sowie die Leistung auf maximal 75 Dezibel verstärken können.

"Eine Marktanalyse und Gespräche mit Herstellern und Betroffenenvertretern haben gezeigt, dass dieser Schritt für eine angemessene Versorgung notwendig ist", kommentierte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, den Beschluss.

Kassen und Hersteller müssen die Versorgung gewährleisten, ohne dass Versicherte über die gesetzliche Zuzahlung hinaus aufzahlen müssen. Daher rät der Spitzenverband, Versicherte sollen den Hörgeräteakustiker nach aufzahlungsfreien Produkten fragen.

Für erwachsene Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit gilt bereits seit März dieses Jahres ein höherer Festbetrag (rund 787 Euro ohne Mehrwertsteuer).

Pro Jahr erhalten nach Angaben des Spitzenverbandes mehr als 500.000 Versicherte ein Hörgerät. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

© Bionorica SE

Phytoneering-Akademie

Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

Anzeige | Bionorica SE
Antibiotika – Fluch und Segen

© Bionorica SE

Podcast

Antibiotika – Fluch und Segen

Anzeige | Bionorica SE
Brauchen wir noch Antibiotika?

© deepblue4you | iStock

Content Hub

Brauchen wir noch Antibiotika?

Anzeige | Bionorica SE
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Prozentualer Anteil der Patientinnen und Patienten pro Gruppe mit den genannten Symptomen zum Zeitpunkt der Visite 1 (Erstvorstellung) und Visite 2 (24–72h nach Erstvorstellung).

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [13]

Akute Otitis media – Behandlungsoptionen in der Praxis

Leitlinienbasierte Therapie für schnelle Symptomverbesserung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück
RSV-Schutz für alle Säuglinge

© Springer Medizin Verlag GmbH

RSV-Schutz für alle Säuglinge

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt
Abb. 1: Ein-Stärken-Aufdosierungsschema*

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [7]

Allergen-Immuntherapie (AIT) bei Hausstaubmilben-Allergie

Ein-Stärken-Präparat für den Praxisalltag zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Allergopharma GmbH & Co. KG, Reinbek
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse