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Kassen verwalten Mutter-Kind-Kuren nicht ordentlich

BERLIN (af). Die gesetzlichen Krankenkassen setzen den Rechtsanspruch auf Mutter/Vater-Kind-Kuren seit Jahren "nicht in einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln" um.

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Dies geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes hervor, den die Behörde jetzt dem Haushaltsausschuss des Bundestages übermittelt hat.

Der Bundesrechnungshof empfehle dem Bundestag, den Anspruch gesetzlich klarzustellen, teilt die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Bettina Hagedorn mit. Dafür werde sich die SPD-Fraktion einsetzen.

Die Zahl der abgelehnten Anträge steige seit Jahren, hatte das Müttergenesungswerk vor kurzem verbreitet. Oft zu Unrecht, wie die Ergebnisse der Widerspruchsverfahren zeigten.

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