Infektionsschutz

Kassen zahlen Keimsanierung

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fallkonstellationen die ambulante MRSA-Sanierung vergüten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Besiedelung mit MRSA könne eine Behandlung notwendig machen. Dies gelte für von MRSA besiedelte Menschen, die zwei oder mehr Risikofaktoren aufwiesen.

Dazu gehörten Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, Dialyse, liegende Katheter, Antibiotika und Pflegebedürftigkeit.

Der GBA hat damit einen Auftrag aus dem Juni 2011 umgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt seither, dass ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem MRSA vergütet werden müssen. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Leitartikel zum Karenztag

Krankenstand: Nötig ist eine Debatte jenseits der Bettkante

Positionspapier

Praxisnetze skizzieren Reform-Szenario nach der Wahl

Großer Wahlprogramm-Check

So planen die Parteien die Gesundheitsversorgung der Zukunft

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse aus Münster

Depressionen scheinen die weiße Substanz zu schädigen

Großer Wahlprogramm-Check

So planen die Parteien die Gesundheitsversorgung der Zukunft

Leitartikel zum Karenztag

Krankenstand: Nötig ist eine Debatte jenseits der Bettkante

Lesetipps