Kassenaufsicht nennt Klage der AOK Bayern "grundlos"

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MÜNCHEN/BONN (fst). Die AOK Bayern klagt gegen die Schlussabrechnung für das vergangene Jahr, weil sie 91 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds zurückzahlen soll. Zudem würden für das laufende Jahr 55 Millionen Euro, die die AOK eigentlich erwartet hat, nicht ausgezahlt. Das spreche für eine "wachsende Benachteiligung" Bayerns.

Die AOK hat daher nach eigener Darstellung einstweiligen Rechtsschutz beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen beantragt. Kern des Streits ist die sogenannte Konvergenzklausel, die eigentlich verhindern soll, dass zu viel Beitragsgelder aus Bayern und Baden-Württemberg abfließen. Das zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) hat seinen Sitz in Bonn - daher die Klage vor dem LSG Nordrhein-Westfalen.

Das BVA wies die Vorwürfe der AOK als "grundlos" zurück. Bayern habe durch die Einführung des Gesundheitsfonds nicht weniger, sondern 3,4 Millionen Euro mehr erhalten, teilte BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner mit. Die Rückzahlungen für das Jahr 2009 seien der Kasse "seit über einem Jahr bekannt".

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