Bundesamt für Soziale Sicherung

Kassenaufsicht zu 140a-Verträgen: Keine Kostenübernahme ohne Vertragsschluss

Das Bundesamt für Soziale Sicherung moniert den laxen Umgang mit der Kostenübernahme von Leistungen bei Selektivverträgen. Die Kasse müsse stets dem jeweiligen Vertrag auch beigetreten sein.

Veröffentlicht:

Bonn. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn hat als Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen zur Rechtstreue bei Selektivverträgen gemahnt.

Vertragspartner von Krankenkassen würden auf ihren Internetseiten „vermehrt“ damit werben, dass Kassen die Kosten für Versorgungsangebote nach Paragraf 140a SGB V im Einzelfall auch dann übernehmen, wenn die jeweilige Kasse dem Selektivvertrag gar nicht beigetreten ist, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Rundschreiben. Das verstoße gegen geltendes Recht.

Versicherte könnten durch ihre Teilnahmeerklärung freiwillig an Verträgen zur besonderen Versorgung teilnehmen. Das setze jedoch zwingend voraus, dass die betreffende Kasse diesen Selektivvertrag selbst abgeschlossen hat oder diesem beigetreten ist.

Übernehme eine Kasse dagegen die Kosten für Leistungen innerhalb eines Selektivvertrages, der für sie nicht gilt, dann „erfolgt die Leistung ohne Rechtsgrund“, mahnt das BAS. Drohend heißt es, in solchen Fällen könne die Behörde das Verfahren für einen Vorstandsregress einleiten. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung