Kassenfusionen: Kartellamt will am Drücker bleiben

BERLIN (fst). Das Bundeskartellamt kämpft um die Kompetenz, auch künftig Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen prüfen zu dürfen.

Veröffentlicht:
Kartellamt in Bonn: Handlungsbedarf beim Kartellrecht für Krankenkassen.

Kartellamt in Bonn: Handlungsbedarf beim Kartellrecht für Krankenkassen.

© Oliver Berg / dpa

In einer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) melden die Wettbewerbshüter "dringenden Handlungsbedarf bei der Geltung des Kartellrechts für gesetzliche Krankenkassen an".

Im November hatte die Behörde angekündigt, die Fusionskontrolle bei Zusammenschlüssen von Kassen vorerst einzustellen.

Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen am 15. September. Die Richter verneinten eine Zuständigkeit der Kartellbehörde und sahen das Bundesversicherungsamt (BVA) als die allein zuständige Aufsichtsbehörde.

Daher drängt das Bundeskartellamt Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, eine neue Rechtsgrundlage für die Fusionskontrolle zu schaffen.

Kooperation zur Umgehung von Gesetzen?

Anderenfalls, heißt es, könnten die "vom Parlament eröffneten wettbewerblichen Verhaltensspielräume der gesetzlichen Krankenkassen, vor allem durch Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und Wahltarife nicht mehr vom Bundeskartellamt geschützt werden".

Die Kartellhüter warnen, Kassen könnten das "sinnvolle Instrument der Kooperation zweckfremd zur Umgehung gesetzgeberischer Ziele einsetzen".

Unausgesprochener Adressat der Warnungen ist auch das Bundesversicherungsamt (BVA), dem nach gegenwärtigem Rechtsstand die alleinige Aufsicht über die Kassen zukommt.

BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner hat nie verhehlt, was er von einer geteilten Verantwortung hält: gar nichts: "Ein Bürokratieaufwuchs durch eine weitere Kontrollinstanz, wie das Bundeskartellamt" sei nicht notwendig, ließ Gaßner verlauten.

Allerdings konzediert der BVA-Chef, dass es bereits jetzt eine "respektable Konzentration" bei den Kassen gebe. Die drei größten Kassen vereinigten 32 Prozent aller GKV-Versicherten auf sich, sagte Gaßner dem "General-Anzeiger".

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Krankmeldungen via Telefon: Wider den Wartezimmer-Zwang

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Innovative Diabetestherapie

Nicht-peptidische GLP-1-Rezeptoragonisten am Start

Lesetipps
DEGAM, DDG oder DGIM: Je nach Fachgesellschaft finden sich teils leicht voneinander abweichende Empfehlungen.

© mit KI generiert / kirania / stock.adobe.com

Keine einheitlichen Zielkorridore

Typ-2-Diabetes: So stark divergieren die aktuellen Empfehlungen

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?