Kein Sonderrecht für private Rettungsdienste

KARLSRUHE (mwo). Private Betreiber von Rettungsdiensten haben keinen Anspruch auf ein eigenes Rettungsdienst-System. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte ihre Eingliederung in ein einheitliches öffentlich-rechtliches System in Sachsen.

Veröffentlicht:

Die Organisation der Rettungsdienste ist Ländersache. Beteiligt sind meist die Feuerwehr, Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und Privatunternehmen. Letztere haben teilweise ein eigenes Rettungssystem, das per Vertrag einen Teil des Fahrten-Aufkommens abbekommt.

So war es früher auch in Sachsen, 2008 fasste der Freistaat seine Rettungsdienste jedoch in einem einheitlichen öffentlich-rechtlichen System zusammen. In diesem sogenannten Eingliederungsmodell kann die öffentlich betriebene Leitstelle den Einsatz sämtlicher Fahrzeuge steuern. Private und öffentliche Hilfsorganisationen werden nun nach Bedarf beteiligt, wenn sie sich in einem Auswahlverfahren gegen Wettbewerber durchsetzen. Zwei private Betreiber sahen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerden ab. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei notwendig und daher zulässig, um den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Angesichts der hohen Vorhaltekosten vermeide die Eingliederung teure Überkapazitäten und einen ruinösen Konkurrenzkampf, der letztlich die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes insgesamt beeinträchtigen würde.

Zudem verbessere das Eingliederungsmodell die Zusammenarbeit von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Dies verbessere ebenfalls die Wirtschaftlichkeit und den Schutz der Bevölkerung "bei komplexen Unglücksfällen, in Großschadenslagen oder im Katastrophenfall".

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvR 2011/07 und 2959/07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuartige Ansätze

CAR-T-Zellen bilden Antikörper gegen Rheumatoide Arthritis

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?