Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar

Kein besonderer Schutz des Staates

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Jetzt ist es amtlich - der niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass der im Grundgesetz festgeschriebene "Beamtenvorbehalt" nicht für psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug gilt. Das Land muss hier keine Beamten einsetzen. Allerdings kann es die entsprechende Rechte an Klinikmitarbeiter verleihen und muss sein "Durchgriffsrecht", steigern, so der Gerichtshof. Genügt dieser Schutz?

Für Land und private Träger ist die Sache damit glimpflich abgegangen. Hätte der Gerichtshof anders entschieden, hätte das Land die Versorgung von rund 1100 psychisch kranken Straftätern wieder in die eigenen Hände nehmen müssen. Das Bückeburger Urteil hat den Beamtenvorbehalt aufgeweicht und damit die Richtung vorgegeben nicht nur für weitere Klinikprivatisierungen, sondern möglicherweise für den Umgang mit dem Beamtenvorbehalt überhaupt.

Tatsächlich entfällt nun gerade für besonders geschwächte Menschen der Schutz des Beamtenvorbehaltes und wird durch mehr staatliche Kontrolle ersetzt. Damit haben Patienten Terrain verloren. Zu Recht fragt der Göttinger Jurist Werner Heun: "Wenn psychisch kranke Straftäter nicht unter den besonderen Schutz des Staates fielen - wer dann?"

Lesen Sie dazu auch: Klinikverkauf teilweise nicht rechtens

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!

Kaum erforscht

Mit Lungenfibrose wird das Sexleben zum Problem

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann