Kommentar

Kein besonderer Schutz des Staates

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Jetzt ist es amtlich - der niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass der im Grundgesetz festgeschriebene "Beamtenvorbehalt" nicht für psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug gilt. Das Land muss hier keine Beamten einsetzen. Allerdings kann es die entsprechende Rechte an Klinikmitarbeiter verleihen und muss sein "Durchgriffsrecht", steigern, so der Gerichtshof. Genügt dieser Schutz?

Für Land und private Träger ist die Sache damit glimpflich abgegangen. Hätte der Gerichtshof anders entschieden, hätte das Land die Versorgung von rund 1100 psychisch kranken Straftätern wieder in die eigenen Hände nehmen müssen. Das Bückeburger Urteil hat den Beamtenvorbehalt aufgeweicht und damit die Richtung vorgegeben nicht nur für weitere Klinikprivatisierungen, sondern möglicherweise für den Umgang mit dem Beamtenvorbehalt überhaupt.

Tatsächlich entfällt nun gerade für besonders geschwächte Menschen der Schutz des Beamtenvorbehaltes und wird durch mehr staatliche Kontrolle ersetzt. Damit haben Patienten Terrain verloren. Zu Recht fragt der Göttinger Jurist Werner Heun: "Wenn psychisch kranke Straftäter nicht unter den besonderen Schutz des Staates fielen - wer dann?"

Lesen Sie dazu auch: Klinikverkauf teilweise nicht rechtens

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen