Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar

Kein besonderer Schutz des Staates

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Jetzt ist es amtlich - der niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass der im Grundgesetz festgeschriebene "Beamtenvorbehalt" nicht für psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug gilt. Das Land muss hier keine Beamten einsetzen. Allerdings kann es die entsprechende Rechte an Klinikmitarbeiter verleihen und muss sein "Durchgriffsrecht", steigern, so der Gerichtshof. Genügt dieser Schutz?

Für Land und private Träger ist die Sache damit glimpflich abgegangen. Hätte der Gerichtshof anders entschieden, hätte das Land die Versorgung von rund 1100 psychisch kranken Straftätern wieder in die eigenen Hände nehmen müssen. Das Bückeburger Urteil hat den Beamtenvorbehalt aufgeweicht und damit die Richtung vorgegeben nicht nur für weitere Klinikprivatisierungen, sondern möglicherweise für den Umgang mit dem Beamtenvorbehalt überhaupt.

Tatsächlich entfällt nun gerade für besonders geschwächte Menschen der Schutz des Beamtenvorbehaltes und wird durch mehr staatliche Kontrolle ersetzt. Damit haben Patienten Terrain verloren. Zu Recht fragt der Göttinger Jurist Werner Heun: "Wenn psychisch kranke Straftäter nicht unter den besonderen Schutz des Staates fielen - wer dann?"

Lesen Sie dazu auch: Klinikverkauf teilweise nicht rechtens

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Änderungsantrag beschlossen

Bundestag verschärft Terminmeldepflicht für Praxen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen

Weniger Spätkomplikationen

Frühe HbA1c-Kontrolle zahlt sich aus

Lesetipps
Eine Frau sitzt am Tisch und misst ihren Blutzucker am linken Zeigefinger.

© Felippe Lopes / Generated with AI / Stock.adobe.com

Potenzielle Über- und Untertherapie

Medikation des Typ-2-Diabetes wird im Alter zu selten angepasst