Keine Äußerungspflicht zur Organspende

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BERLIN (fst). Das Bundesgesundheitsministerium hat sich gegen eine Pflicht gewandt, sich für oder gegen die Organspende auszusprechen. "Spender zu sein, kann und darf gesetzlich nicht verordnet werden", sagte BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz bei einer Veranstaltung des Deutschen Ethikrats.

Die geltende Regelung verlangt eine bewusste Zustimmung zur Organspende. 17 Prozent haben einen Spendeausweis, zwei Drittel wären aber Umfragen zufolge zur Spende bereit.

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