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Check-up wichtiger Anlass

Umfrage zeigt: Hausärzte informieren aktiv über Organspende

Eine Umfrage zeigt: Die meisten hausärztlichen Praxen sprechen Patienten auf Organ- und Gewebespenden an, meistens im Rahmen des Gesundheits-Check-ups. In den meisten Fällen reichen dafür zehn Minuten.

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Berlin. Die Mehrheit der Hausärztinnen und Hausärzte spricht das Thema Organ- und Gewebespende aktiv gegenüber den Patienten an. Das zeigt eine repräsentative Befragung, die vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband in Praxen durchgeführt wurde.

Einer Mitteilung zufolge haben 82 Prozent der befragten Kollegen und Kolleginnen seit März 2022 Informationsgespräche zum Thema Organ- und Gewebespende mit Patienten geführt. 69 Prozent erfolgten im Zusammenhang mit Gesundheits-Check-ups. Zweithäufigster Anlass war die Erstellung einer Patientenverfügung (59 Prozent). Vier von zehn der Befragten geben an, dass sie von Patienten auf das Thema angesprochen wurden.

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Ärzte wünschen mehr Informationen zu Kontraindikationen

Die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nutzen die meisten Ärztinnen und Ärzte zwar als Grundlage für die Gespräche. Dennoch wünschen sich 49 Prozent der Befragten weitere Informationen, vor allem zu den Kontraindikationen für Organ- und Gewebespenden und zum Thema Altersgrenze.

In der Mehrzahl der Fälle dauern die Gespräche mit den Patienten nicht mehr als zehn Minuten. 46 Prozent der Ärztinnen und Ärzte wendet fünf bis zehn Minuten auf, bei 39 Prozent liegt die Dauer unter fünf Minuten. Länger als zehn Minuten beraten 8 Prozent.

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Wer bisher keine Informationsgespräche zur Organ- und Gewebespende geführt hat, erklärte das in der Umfrage vor allem mit der hohen Patientenzahl und der dadurch bedingten fehlender Zeit für Zusatzaufgaben.

Die Umfrage wurde im ersten Quartal 2024 unter 359 Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt. (juk)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 06.11.202523:00 Uhr

Empfehlung "Hausärzte informieren aktiv über ... " Berufskrankheiten (Berufskrebs, Berufsallergien etc.), weil die betroffenen Patienten diesbzgl. keine freie Arztwahl kennen: fehlende KBV-Kassenzulassung für Arbeitsmediziner. (Berufskrankheitenliste, Anlage 1 BKV: https://www.gesetze-im-interne t.de/bkv/anlage_1.html )
Müsch, Arbeitsmed. Berufskrankheiten-Gutachter

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