Urteil

Keine Extras wegen starken Harndrangs

Stadt Essen muss keine kostenfreien öffentlichen Toiletten aufstellen, um Patienten das Leben zu erleichtern.

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Krankhafter Harndrang kann nicht das Aufstellen kostenfreier öffentlicher Toiletten begründen.

Bieten Kommunen keine oder nur wenige öffentlichen Toiletten zur Verrichtung der Notdurft an, wird damit nicht die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verletzt, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem am 27. Dezember bekannt gegebenen Beschluss. Die Münsteraner Richter wiesen im konkreten Fall den Prozesskostenhilfeantrag eines aus Essen stammenden Mannes ab.

Dieser wollte die Stadt Essen dazu verpflichten, auf im Stadtgebiet öffentliche, kostenfrei benutzbare Toiletten aufzustellen. Übergangsweise könnten auch Dixi-Klos verwendet werden. Er begründete seine Toilettenforderung mit seinem krankhaften Harndrang. Er könne sich sonst nur eingeschränkt in der Öffentlichkeit aufhalten.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte den Antrag mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 ab. Es gebe keine Rechtsvorschrift, mit der die Stadt zum Aufstellen öffentlicher Toiletten verpflichtet werden könne. Weder sehe die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen solch einen Anspruch vor, noch beinhalte das Grundrecht auf Menschenwürde das Aufstellen öffentlicher Toiletten.

Dem Antragsteller böten sich vielmehr andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können, so das Oberverwaltungsgericht. Die kostenfreie Nutzung bereits bestehender Toiletteneinrichtungen, könne der Essener ebenfalls nicht verlangen. Denn der Staat müsse "individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge" nicht kostenlos erbringen. (fl)

Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Nordrhein-Westfalen:

Az.: 15 E 830/17 und 15 E 831/17

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau mit drei Tabletten und einem Glas Wasser in der Hand.

© Hazal / stock.adobe.com

Umfrage

Nach Antidepressiva-Stopp: Fast die Hälfte mit deutlichen Symptomen