Pflegegesetz III

"Keine Mehrkosten"

Die Regierung weist die Länderkritik zurück, das Gesetz verursache in den Kommunen Mehrausgaben.

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BERLIN. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrats nicht, dass das Pflegestärkungsgesetz III zu Mehrausgaben führt. Die Kostenfolgen des Gesetzes seien "transparent dargelegt worden", heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung. Die Länderkammer fürchtet hingegen Mehrausgaben von 400 Millionen bis 2,8 Milliarden Euro jährlich. Dagegen beharrt der Bund darauf, insbesondere im Zusammenwirken der Pflegegesetze II und III ergebe sich "in der Summe eine Entlastung der Träger der Sozialhilfe".

Ebenfalls ablehnend zeigt sich die Regierung zum Vorstoß der Länder, auch den Kommunen das Initiativrecht einzuräumen, Pflegestützpunkte einzurichten. Kompromissbereit gibt sich der Bund beim Petitum der Länder, das Leistungsrecht der Pflege präziser von dem der Eingliederungshilfe abzugrenzen. Denn hier ergäben sich, insbesondere wegen des neuen teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs Überschneidungen, so der Bundesrat. Hier dürften Änderungen aber nicht dazu führen, dass Kosten anderer Träger auf die Pflegekassen abgewälzt werden, warnt die Regierung.

Die Länder haben außerdem mehr Autonomie für Kommunen vorgeschlagen, die in zeitlich befristeten Modellvorhaben Pflegebedürftige und ihre Angehörige umfassend beraten wollen. Die Regierung will dies prüfen, insofern dies mit früheren Absprachen zur Stärkung der Rolle der Kommunen vereinbar ist.

Keinen Korrekturbedarf sieht die Regierung bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege. Der Bundesrat möchte, dass die Sozialhilfeträger das Recht erhalten, auch eigenständig Abrechnungsprüfungen zu veranlassen. Die geltenden Vorschriften seien "sachgerecht", die Sozialhilfeträger könnten in Verdachtsfällen auf das Gewerbe- und das Polizeirecht zurückgreifen, befindet die Regierung. (fst)

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