Flüchtlingsversorgung

Keine Vereinbarung der Südwest-KV mit Regierungspräsidien

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STUTTGART. Ärzte, die in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen engagiert sind, haben in Baden-Württemberg immer noch keine Möglichkeit, ihre Leistungen unbürokratisch abzurechnen. Darauf hat KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner bei der Vertreterversammlung vergangene Woche in Stuttgart hingewiesen.

Die KV hatte im vergangenen Herbst den Regierungspräsidien eine Rahmenvereinbarung angeboten und dafür konkrete Vorschläge gemacht.

In Sammelunterkünften von Flüchtlingen könnte eine Sanitätsstelle etabliert werden, die je nach Größe stundenweise mit Vertragsärzten oder anderen Ärzten besetzt werden sollte, hatte die KV vorschlagen.

Da viele Sammelunterkünfte außerhalb von Wohngebieten liegen, hätte das Transportproblem zu Arztpraxen damit entfallen können.

Doch die Verhandlungen mit dem baden-württembergischen Integrationsministerium scheiterten an der Intervention des Landesfinanzministeriums, berichtete Fechner. Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge müsse europaweit ausgeschrieben werden, hieß es aus dem Finanzministerium - ein Vorgang, der rund sechs Monate in Anspruch nehmen könnte.

Die KV Baden-Württemberg werde bei der Ausschreibung kein Angebot abgeben, kündigte Fechner an. Die Versorgung der Asylbewerber laufe "einigermaßen", konstatierte der KV-Vize. In den Sammelunterkünften dominierten weiter "Free-Style-Lösungen" der Versorgung, bedauerte Fechner. (fst)

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